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Baufinanzierung > Beleihunggrenzen

Baufinanzierung mit pfalzonline

Baufinanzierung

Beleihungsgrenzen

Beleihungsgrenzen

Von dem festgelegten Beleihungswert wird ein bestimmter Prozentsatz, meist 60 bis 80%, von dem Bankinstitut beliehen. Bei Versicherungsdarlehen beträgt die Quote häufig nur 45%. Darlehen, die diesen Bereich nicht überschreiten, werden zu relativ günstigen Zinssätzen vergeben. Diese sogenannten 1a-Hypotheken werden durch erstrangige Grundpfandrechte gesichert und im Falle der Zwangsversteigerung als erstes aus dem Versteigerungserlös bezahlt. Sollte ein weiterer Kreditbedarf bestehen, können Kreditinstitute weitere Kredite vergeben. Diese werden als 1b-Hypotheken bezeichnet und haben einen höheren Zinssatz. Die Absicherung erfolgt durch zweitrangige Grundpfandrechte und zusätzlich durch eine öffentliche Bürgschaft.

Auch durch Bauspardarlehen - die Bausparkassen sind mit nachrangiger Besicherung einverstanden - lässt sich weiterer Finanzierungsbedarf decken. Letztlich kommen noch die gedeckten Personalkredite in Frage, die in erster Linie von der persönlichen Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers abhängen, obwohl hier auch noch ein Grundpfanderecht eingetragen wird.

Tipp: Da der Beleihungswert die Höhe des möglichen Darlehensbetrages bzw. des gewährten Zinssatzes bestimmt, sollte hier erforderlichenfalls Einsichtnahme in die Berechnung verlangt werden.

Feststellung des Beleihungswertes
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Beleihungswert
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