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Baufinanzierung
Beleihungsgrenzen |
Beleihungsgrenzen
Von dem festgelegten Beleihungswert wird ein bestimmter Prozentsatz,
meist 60 bis 80%, von dem Bankinstitut beliehen. Bei Versicherungsdarlehen
beträgt die Quote häufig nur 45%. Darlehen, die diesen
Bereich nicht überschreiten, werden zu relativ günstigen
Zinssätzen vergeben. Diese sogenannten 1a-Hypotheken werden
durch erstrangige Grundpfandrechte gesichert und im Falle der Zwangsversteigerung
als erstes aus dem Versteigerungserlös bezahlt. Sollte ein
weiterer Kreditbedarf bestehen, können Kreditinstitute weitere
Kredite vergeben. Diese werden als 1b-Hypotheken bezeichnet und
haben einen höheren Zinssatz. Die Absicherung erfolgt durch
zweitrangige Grundpfandrechte und zusätzlich durch eine öffentliche
Bürgschaft.
Auch durch Bauspardarlehen - die Bausparkassen sind mit nachrangiger
Besicherung einverstanden - lässt sich weiterer Finanzierungsbedarf
decken. Letztlich kommen noch die gedeckten Personalkredite in Frage,
die in erster Linie von der persönlichen Kreditwürdigkeit
des Darlehensnehmers abhängen, obwohl hier auch noch ein Grundpfanderecht
eingetragen wird.
Tipp: Da der Beleihungswert die Höhe des möglichen Darlehensbetrages
bzw. des gewährten Zinssatzes bestimmt, sollte hier erforderlichenfalls
Einsichtnahme in die Berechnung verlangt werden.
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