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Baufinanzierung
Feststellung des Beleihungswertes |
Feststellung des Beleihungswertes
Bei selbstgenutzten Eigenheimen findet das sogenannte Sachwertverfahren
Anwendung. Der Sachwert besteht aus Bau- und Bodenwert. Der Bodenwert
ergibt sich durch Multiplikation des dauerhaft erzielbaren Quadratmeterpreises
mit der Grundstücksfläche. Der Bauwert kann auf Grundlage
eines allgemeinen Bauindexes festgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit,
den Bauwert zu bestimmen, besteht darin, die als angemessen betrachteten
Herstellungskosten (nicht die tatsächlichen Kosten) zu ermitteln
und hiervon 10-30% Risikoabschlag vorzunehmen.
Bei vermieteten Objekten kommt das sogenannte Ertragswertverfahren
zur Anwendung. Es wird ein abgezinster Ertrag ermittelt, der sich
aus der Differenz von Mieteinnahmen und sämtlichen Kosten ergibt.
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