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Baufinanzierung: Gebrauchtimmobilie

Kauf einer Gebrauchtimmobilie

Wenn Sie ein Objekt nicht selbst in Eigenleistung erstellen wollen oder können, bietet sich der Kauf einer gebrauchten Wohnung bzw. eines Hauses an; ob durch normalen Kauf, Kauf auf Rentenbasis oder durch eine Zwangsversteigerung.

Entweder gehen Sie in dem Fall selbst auf die Suche oder wenden sich an einen Immobilienmakler, nachdem Sie geklärt haben, ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung möchten, wie groß Ihr neues Heim sein soll und welche Lage Sie bevorzugen.

Tipp: Kaufpreise vergleichen
Vergleichen Sie daher nicht nur die Steuervorteile, sondern auch die Kaufpreise.

Vor- und Nachteile
Eine gebrauchte Immobilie ist in der Regel preiswerter als ein neues Objekt. Dabei kommt es allerdings erheblich auf die Lage an; denn innerhalb eines gewünschten Stadtviertels können die Preise enorm hoch sein, weil möglicherweise kein bebaubares Grundstück mehr vorhanden ist.

Nach Abschluß eines notariellen Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und grundbuchamtlicher Eigentumsübertragung können Sie meistens sofort mit nötigen Renovierungs- oder Umbauarbeiten beginnen und danach einziehen.

Falls die gekaufte Immobilie vermietet ist, tritt der neue Erwerber in alle durch den Mietvertrag begründeten Rechte und Pflichten ein. In dem Fall sind Sie als neuer Besitzer an die Kündigungspflichten(z.B. wegen Eigenbedarf) gebunden.

Tipp: Wärme- und Schallschutz
Achten Sie beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie unter anderem auf den Wärme- und Schallschutz. Um einen ähnlichen Standard wie bei Neubauvorhaben zu erreichen, sind oftmals erhebliche zusätzliche Kosten einzuplanen.

Nachteile bei einem Gebraucht-Immobilienkauf können unter Umständen aufwendige Renovierungsarbeiten oder Umbaumaßnahmen sein.

Wer eine vermietete Immobilie erwirbt und wegen Eigenbedarf dem Mieter fristgerecht kündigt, muß diesen Eigenbedarf glaubhaft nachweisen. Trotzdem kann es große Probleme geben und Geld kosten, wenn Sie in dem Fall eine Räumungsklage bewirken müssen.

Die Glaubhaftmachung des Eigenbedarfs stellt ein Problem dar. Denn wenn Sie angenommen noch zur Miete wohnen, nun eine vermietete Immobilie erwerben und wegen Eigenbedarf kündigen, ist das kein Grund für den Auszug des bisherigen Mieters.

Eigenbedarf kann hingegen anerkannt werden, wenn Sie derzeit in einer kleineren Wohnung leben und mehr Wohnfläche aufgrund der Anzahl Ihrer Familienmitglieder benötigen und die neu erworbene Wohnung diese Ansprüche erfüllt.

Gleichfalls wird ein Eigenbedarf gesetzlich grundsätzlich akzeptiert, wenn Sie oder ein Familienangehöriger beispielsweise gehbehindert ist, und Sie derzeit eine Wohnung in der vierten Etage besitzen, die gekaufte Wohnung jedoch im Erdgeschoß liegt.

Sofern Sie sich für den Erwerb einer gebrauchten vermieteten Immobilie entscheiden, klären Sie vorher ab, zu welchem Zeitpunkt Sie über das Objekt eigenständig verfügen können.

Am besten, der bisherige Vermieter kündigt selbst gegenüber dem derzeitigen Eigentümer. Bestehen Sie in dem Fall auf eine offizielle Bestätigung, daß Sie zum geplanten Zeitpunkt das Objekt selbst nutzen dürfen.

Ein besonderes Problem stellt die Umwandlung von bereits vermietetem Wohneigentum eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen dar. In dem Fall gelten nämlich längere und je nach Bundesland unterschiedliche Sperrfristen, wenn Sie ein solches Objekt erwerben und dort selbst einziehen möchten.

Die Sperrfristen betragen je nach Bundesland drei, fünf oder zehn Jahre. Die Kündigungsfrist beginnt erst nach Ablauf dieser Fristen.

Ebenfalls wichtig: Der Mieter kann sich bei Kündigung auf die Sozialklausel berufen. Das bedeutet, daß Sie als neuer Eigentümer dem Mieter eine gleichwertige Ersatzwohnung stellen müssen.

Fazit: Klären Sie vor Unterschrift des Kaufvertrags für eine Immobilie vorab, wann Sie selbst über das Objekt uneingeschränkt verfügen können.

Ermitteln Sie die Renovierungskosten

Vor Einzug in eine gebrauchte Immobilie sind je nach Baujahr unterschiedliche Renovierungsarbeiten vorzunehmen. Es ist selten damit getan, neu zu tapezieren und Bodenbeläge zu erneuern. Je älter das Objekt ist, desto mehr müssen Sie instand setzen; es sei denn, es wurden zuvor vom Verkäufer ausführliche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Lassen Sie sich bei einer Eigentumswohnung die Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen Jahre vorlegen, um überprüfen zu können, welche Instandhaltungsmaßnahmen bereits getätigt wurden.

Beachten Sie die Punkte der nachfolgenden Checkliste und klären Sie die Kosten für eventuelle Renovierungsmaßnahmen mit einem Architekten oder verschiedenen Handwerkern ab. Berücksichtigen Sie ferner mögliche individuelle Umbaumaßnahmen.

 
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