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Baufinanzierung: Gebrauchtimmobilie
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Kauf
einer Gebrauchtimmobilie
Wenn Sie ein Objekt nicht selbst in Eigenleistung erstellen wollen
oder können, bietet sich der Kauf einer gebrauchten Wohnung
bzw. eines Hauses an; ob durch normalen Kauf, Kauf auf Rentenbasis
oder durch eine Zwangsversteigerung.
Entweder gehen Sie in dem Fall selbst auf die Suche oder wenden
sich an einen Immobilienmakler, nachdem Sie geklärt haben,
ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung möchten, wie groß
Ihr neues Heim sein soll und welche Lage Sie bevorzugen.
Tipp: Kaufpreise vergleichen
Vergleichen Sie daher nicht nur die Steuervorteile, sondern auch
die Kaufpreise.
Vor- und Nachteile
Eine gebrauchte Immobilie ist in der Regel preiswerter als ein neues
Objekt. Dabei kommt es allerdings erheblich auf die Lage an; denn
innerhalb eines gewünschten Stadtviertels können die Preise
enorm hoch sein, weil möglicherweise kein bebaubares Grundstück
mehr vorhanden ist.
Nach Abschluß eines notariellen Kaufvertrags, Zahlung des
Kaufpreises und grundbuchamtlicher Eigentumsübertragung können
Sie meistens sofort mit nötigen Renovierungs- oder Umbauarbeiten
beginnen und danach einziehen.
Falls die gekaufte Immobilie vermietet ist, tritt der neue Erwerber
in alle durch den Mietvertrag begründeten Rechte und Pflichten
ein. In dem Fall sind Sie als neuer Besitzer an die Kündigungspflichten(z.B.
wegen Eigenbedarf) gebunden.
Tipp: Wärme- und Schallschutz
Achten Sie beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie unter anderem
auf den Wärme- und Schallschutz. Um einen ähnlichen Standard
wie bei Neubauvorhaben zu erreichen, sind oftmals erhebliche zusätzliche
Kosten einzuplanen.
Nachteile bei einem Gebraucht-Immobilienkauf können unter
Umständen aufwendige Renovierungsarbeiten oder Umbaumaßnahmen
sein.
Wer eine vermietete Immobilie erwirbt und wegen Eigenbedarf dem
Mieter fristgerecht kündigt, muß diesen Eigenbedarf glaubhaft
nachweisen. Trotzdem kann es große Probleme geben und Geld
kosten, wenn Sie in dem Fall eine Räumungsklage bewirken müssen.
Die Glaubhaftmachung des Eigenbedarfs stellt ein Problem dar.
Denn wenn Sie angenommen noch zur Miete wohnen, nun eine vermietete
Immobilie erwerben und wegen Eigenbedarf kündigen, ist das
kein Grund für den Auszug des bisherigen Mieters.
Eigenbedarf kann hingegen anerkannt werden, wenn Sie derzeit in
einer kleineren Wohnung leben und mehr Wohnfläche aufgrund
der Anzahl Ihrer Familienmitglieder benötigen und die neu erworbene
Wohnung diese Ansprüche erfüllt.
Gleichfalls wird ein Eigenbedarf gesetzlich grundsätzlich
akzeptiert, wenn Sie oder ein Familienangehöriger beispielsweise
gehbehindert ist, und Sie derzeit eine Wohnung in der vierten Etage
besitzen, die gekaufte Wohnung jedoch im Erdgeschoß liegt.
Sofern Sie sich für den Erwerb einer gebrauchten vermieteten
Immobilie entscheiden, klären Sie vorher ab, zu welchem Zeitpunkt
Sie über das Objekt eigenständig verfügen können.
Am besten, der bisherige Vermieter kündigt selbst gegenüber
dem derzeitigen Eigentümer. Bestehen Sie in dem Fall auf eine
offizielle Bestätigung, daß Sie zum geplanten Zeitpunkt
das Objekt selbst nutzen dürfen.
Ein besonderes Problem stellt die Umwandlung von bereits vermietetem
Wohneigentum eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen dar.
In dem Fall gelten nämlich längere und je nach Bundesland
unterschiedliche Sperrfristen, wenn Sie ein solches Objekt erwerben
und dort selbst einziehen möchten.
Die Sperrfristen betragen je nach Bundesland drei, fünf oder
zehn Jahre. Die Kündigungsfrist beginnt erst nach Ablauf dieser
Fristen.
Ebenfalls wichtig: Der Mieter kann sich bei Kündigung
auf die Sozialklausel berufen. Das bedeutet, daß Sie als neuer
Eigentümer dem Mieter eine gleichwertige Ersatzwohnung stellen
müssen.
Fazit: Klären Sie vor Unterschrift des Kaufvertrags für
eine Immobilie vorab, wann Sie selbst über das Objekt uneingeschränkt
verfügen können.
Ermitteln Sie die Renovierungskosten
Vor Einzug in eine gebrauchte Immobilie sind je nach Baujahr unterschiedliche
Renovierungsarbeiten vorzunehmen. Es ist selten damit getan, neu
zu tapezieren und Bodenbeläge zu erneuern. Je älter das
Objekt ist, desto mehr müssen Sie instand setzen; es sei denn,
es wurden zuvor vom Verkäufer ausführliche Sanierungsarbeiten
durchgeführt. Lassen Sie sich bei einer Eigentumswohnung die
Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen Jahre
vorlegen, um überprüfen zu können, welche Instandhaltungsmaßnahmen
bereits getätigt wurden.
Beachten Sie die Punkte der nachfolgenden Checkliste und klären
Sie die Kosten für eventuelle Renovierungsmaßnahmen mit
einem Architekten oder verschiedenen Handwerkern ab. Berücksichtigen
Sie ferner mögliche individuelle Umbaumaßnahmen. |
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