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Baufinanzierung: Neuimmobilie |
Kauf
einer Neuimmobilie
Wenn Sie ein Objekt nicht selbst in Eigenleistung erstellen wollen
und für Sie auch keine gebrauchte Immobilie in Frage kommt,
können Sie eine neue Wohnung oder ein neues Haus kaufen. Dabei
haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Kauf eines neuen, bereits fertiggestellten Objekts.
Grundstückskauf und Erwerb eines Fertighauses.
Grundstückskauf und Objekterstellung durch einen Generalbauunternehmer.
Falls Sie einen Teil Eigenleistung erbringen wollen, bietet sich
darüber hinaus ein Ausbauhaus an (oftmals von Fertighausherstellern
angeboten). In dem Fall müssen Sie den gesamten Innenausbau
selbst vornehmen.
Für und Wider
Entscheiden Sie sich für eine neue Immobilie, brauchen Sie
innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre in der Regel nicht
mit Reparaturkosten zu rechnen. Bei eventuellen Baumängeln
können Sie die betreffende Firma haftbar machen.
Ferner haben Sie einen Vorteil aufgrund der Mitwirkungsmöglichkeit
bei der Raumaufteilung, wenn Sie eine individuelle Planung vornehmen
lassen. Bei Fertighäusern und Kauf von Bauträgerobjekten
ist diese Möglichkeit jedoch oft eingeschränkt.
Wenn Sie ein neues, fertiggestelltes Objekt erwerben, müssen
Sie die Grunderwerbsteuer für den gesamten notariell beurkundeten
Kaufpreis zahlen. Kaufen Sie ein Grundstück und schließen
für den Bau der Immobilie (oder des Fertighauses) einen Werkvertrag
ab, fällt die Grunderwerbsteuer lediglich für den notariell
beurkundeten Grundstückskaufpreis an.
Ein weiterer Vorteil beim Kauf einer neuen Immobilie besteht darin,
daß alle baurechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Schallschutz
und Wärmedämmung etc. bereits eingehalten sind. Bei älteren
Objekten wären diesbezüglich größere Renovierungsmaßnahmen
erforderlich, die mit hohen Kosten verbunden sein können.
Wenn Sie eine neue (oder gebrauchte) Immobilie erwerben, müssen
Sie Grunderwerbsteuer von dem beurkundeten Kaufpreis zahlen. Kaufen
Sie hingegen ein Grundstück und lassen das Haus von einem Generalbauunternehmer
der einer Fertighausfirma erstellen, zahlen Sie lediglich die Grunderwerbsteuer
für den notariellen Grundstückskaufpreis.
Das Fertighaus
Zunächst einmal glauben viele, daß ein Fertighaus von
schlechterer Qualität ist als ein massiv erstelltes Objekt.
Dem ist jedoch grundsätzlich nicht so; denn die meisten Fertighäuser
(neuer Bauart) haben ähnliche Qualitäten wie ein Massivhaus
und erfüllen ebenfalls die jeweiligen Anforderungen an die
baurechtlichen Bestimmungen.
In aller Regel wird ein Fertighaus ab "Oberkante Kellerdecke"
geliefert. Für Sie ist daher erforderlich, einen Keller oder
ein Fundament selbst zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Manche
Fertighaushersteller bieten auch diese Leistung mit an.
Die Vorteile eines Fertighauses sind:
Geringe Bauzeit (somit Ersparnis bei Zwischenfinanzierungskosten).
Vereinbarung eines Festpreises.
Keine Baufeuchtigkeit in den Wohnräumen.
Möglichkeit der Besichtigung des geplanten Objektes auf einer
Fertighausausstellung.
Das Ausbauhaus
Entscheiden Sie sich für den Immobilienerwerb, ohne daß
Sie Eigenleistungen am Rohbau vornehmen möchten, aber derart
handwerklich begabt sind, daß Sie den Innenausbau selbst vornehmen
können, kommt möglicherweise ein Ausbauhaus für Sie
in Frage.
Ein Ausbauhaus ist normalerweise von außen komplett fertiggestellt
Ein Fertighaus ist in der Regel nicht preiswerter als ein Objekt
in konventioneller Bauweise, sondern nur schneller bezugsfertig.
Man spart dabei an der Doppelbelastung (s. dazu "Bauen in eigener
Regie", Beispiel). Berücksichtigen Sie die kürzere
Bauzeit hinsichtlich Ihrer Zwischenfinanzierung.
Tipp: Späterer Dachausbau
Wenn Sie bereits jetzt an einen späteren Dachausbau denken,
sorgen Sie dafür, daß die wichtigsten Anschlüsse
(Elektro, Heizung, Wasser, Abwasser, Telefon etc.) schon jetzt vorgesehen
werden. Dadurch sparen Sie später eine Menge Geld. |
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