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Baufinanzierung > Kauf einer neuen Immobilie

Baufinanzierung mit pfalzonline

Baufinanzierung: Neuimmobilie

Kauf einer Neuimmobilie

Wenn Sie ein Objekt nicht selbst in Eigenleistung erstellen wollen und für Sie auch keine gebrauchte Immobilie in Frage kommt, können Sie eine neue Wohnung oder ein neues Haus kaufen. Dabei haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Kauf eines neuen, bereits fertiggestellten Objekts.
Grundstückskauf und Erwerb eines Fertighauses.
Grundstückskauf und Objekterstellung durch einen Generalbauunternehmer.

Falls Sie einen Teil Eigenleistung erbringen wollen, bietet sich darüber hinaus ein Ausbauhaus an (oftmals von Fertighausherstellern angeboten). In dem Fall müssen Sie den gesamten Innenausbau selbst vornehmen.

Für und Wider
Entscheiden Sie sich für eine neue Immobilie, brauchen Sie innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre in der Regel nicht mit Reparaturkosten zu rechnen. Bei eventuellen Baumängeln können Sie die betreffende Firma haftbar machen.

Ferner haben Sie einen Vorteil aufgrund der Mitwirkungsmöglichkeit bei der Raumaufteilung, wenn Sie eine individuelle Planung vornehmen lassen. Bei Fertighäusern und Kauf von Bauträgerobjekten ist diese Möglichkeit jedoch oft eingeschränkt.

Wenn Sie ein neues, fertiggestelltes Objekt erwerben, müssen Sie die Grunderwerbsteuer für den gesamten notariell beurkundeten Kaufpreis zahlen. Kaufen Sie ein Grundstück und schließen für den Bau der Immobilie (oder des Fertighauses) einen Werkvertrag ab, fällt die Grunderwerbsteuer lediglich für den notariell beurkundeten Grundstückskaufpreis an.

Ein weiterer Vorteil beim Kauf einer neuen Immobilie besteht darin, daß alle baurechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Schallschutz und Wärmedämmung etc. bereits eingehalten sind. Bei älteren Objekten wären diesbezüglich größere Renovierungsmaßnahmen erforderlich, die mit hohen Kosten verbunden sein können.

Wenn Sie eine neue (oder gebrauchte) Immobilie erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer von dem beurkundeten Kaufpreis zahlen. Kaufen Sie hingegen ein Grundstück und lassen das Haus von einem Generalbauunternehmer der einer Fertighausfirma erstellen, zahlen Sie lediglich die Grunderwerbsteuer für den notariellen Grundstückskaufpreis.

Das Fertighaus
Zunächst einmal glauben viele, daß ein Fertighaus von schlechterer Qualität ist als ein massiv erstelltes Objekt. Dem ist jedoch grundsätzlich nicht so; denn die meisten Fertighäuser (neuer Bauart) haben ähnliche Qualitäten wie ein Massivhaus und erfüllen ebenfalls die jeweiligen Anforderungen an die baurechtlichen Bestimmungen.

In aller Regel wird ein Fertighaus ab "Oberkante Kellerdecke" geliefert. Für Sie ist daher erforderlich, einen Keller oder ein Fundament selbst zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Manche Fertighaushersteller bieten auch diese Leistung mit an.

Die Vorteile eines Fertighauses sind:
Geringe Bauzeit (somit Ersparnis bei Zwischenfinanzierungskosten).
Vereinbarung eines Festpreises.
Keine Baufeuchtigkeit in den Wohnräumen.
Möglichkeit der Besichtigung des geplanten Objektes auf einer Fertighausausstellung.

Das Ausbauhaus
Entscheiden Sie sich für den Immobilienerwerb, ohne daß Sie Eigenleistungen am Rohbau vornehmen möchten, aber derart handwerklich begabt sind, daß Sie den Innenausbau selbst vornehmen können, kommt möglicherweise ein Ausbauhaus für Sie in Frage.

Ein Ausbauhaus ist normalerweise von außen komplett fertiggestellt

Ein Fertighaus ist in der Regel nicht preiswerter als ein Objekt in konventioneller Bauweise, sondern nur schneller bezugsfertig. Man spart dabei an der Doppelbelastung (s. dazu "Bauen in eigener Regie", Beispiel). Berücksichtigen Sie die kürzere Bauzeit hinsichtlich Ihrer Zwischenfinanzierung.

Tipp: Späterer Dachausbau
Wenn Sie bereits jetzt an einen späteren Dachausbau denken, sorgen Sie dafür, daß die wichtigsten Anschlüsse (Elektro, Heizung, Wasser, Abwasser, Telefon etc.) schon jetzt vorgesehen werden. Dadurch sparen Sie später eine Menge Geld.

Finanzierungsbedarf
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