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Baufinanzierung > Wichtige Vertragsabschlüsse

Baufinanzierung mit pfalzonline

Baufinanzierung: Wissenswertes zum Vertragsabschluß

Wichtige Vertragsabschlüsse
Wenn Sie sich für einen Immobilienkauf entschieden haben, müssen Sie als erstes die Finanzierung sichern.

Unterschreiben Sie weitere Verträge erst dann, wenn alle Kosten für Ihr Projekt feststehen und der Darlehensgeber Ihnen eine verbindliche Zusage zur Finanzierung erteilt hat.

Maklervertrag
Wenn Ihr Entschluß feststeht, ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen und die Finanzierung geklärt ist, können Sie sich an einen Makler wenden. Dabei haben Sie einerseits die Möglichkeit, aufgrund von dessen Inseraten ein Objekt (oder mehrere) zu besichtigen. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen haben, ist für Sie grundsätzlich alles unverbindlich und kostenfrei. Andererseits können Sie einen Makler um die gezielte Suche nach einem individuellen Objekt bitten.

Tipp: Finanzierung klären
Unterschreiben Sie einen Maklervertrag erst dann, wenn die gesamte Finanzierung geklärt ist.

Stellen Sie in dem Fall klar, daß Sie selbst und auch andere Vermittler tätig werden dürfen, ohne daß Ihnen der Makler (außer bei Zustandekommen des rechtskräftigen Kaufs einer von ihm vermittelten Immobilie) Kosten in Rechnung stellen darf.

Gehen Sie als Kaufinteressent keinesfalls auf einen sogenannten Alleinauftrag ein; denn dadurch würde Ihr Recht entfallen, zusätzlich einen anderen Vermittler tätig werden zu lassen, ohne daß der zuvor beauftragte Makler einen Anspruch auf Honorar oder Entschädigung hat. Ein Alleinauftrag (oftmals zeitlich begrenzt) wird in der Regel nur bei Verkauf einer Immobilie verlangt.

Sofern Sie eine Immobilie aufgrund der Vermittlung durch einen Makler erwerben, müssen Sie ein Honorar in Höhe von 3.% (teils mehr) zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. In manchen Fällen wird das Honorar in derselben Höhe vom Käufer und Verkäufer verlangt.

Architektenvertrag
Als Käufer einer fertiggestellten oder gebrauchten Immobilie ist der folgende Passus für Sie von keiner Bedeutung; es sei denn, Sie wollen Umbaumaßnahmen vornehmen. Wollen Sie ein Bauvorhaben neu erstellen lassen bzw. in eigener Regie bauen, ist ein Architekt sehr wichtig.

Folgender Leistungsumfang kann gemäß der Honorartafel mit dem Architekten vereinbart werden (vgl. Kapitel "Architekt"):

Grundlagenermittlung:
Hier werden die Voraussetzungen zur Lösung des geplanten Objekts ermittelt.
Vorplanung:
In dieser Phase entsteht die erste zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens gemäß den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn nach Erkundigungen über die baurechtlichen Bestimmungen. Ferner erfolgt jetzt eine vorläufige Kostenschätzung.
Entwurfsplanung:
Dabei wird eine Entwurfzeichnung erstellt und mit den Behörden über eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit verhandelt.
Genehmigungsplanung:
Hierzu gehört die Antragstellung bei den jeweiligen Behörden, damit eine Baugenehmigung ausgestellt wird.
Ausführungsplanung:
In dieser Phase erfolgt eine vollständige zeichnerische Darstellung des geplanten Objekts einschließlich aller Einzelpläne, die für die Bauausführung nötig sind.
Vorbereitung der Vergabe:
Jetzt werden Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Gewerke erstellt, um Angebote von verschiedenen Unternehmen einzuholen und zu vergleichen.
Mitwirkung bei der Vergabe:
Ihr Architekt stellt nun die Vertragsbedingungen zusammen und prüft die eingehenden Angebote. Darüber hinaus wirkt er bei der anschließenden Auftragserteilung mit.
Objektüberwachung:
In dieser Phase überwacht der Architekt unter anderem die Bauausführung und den Zeitplan, prüft Rechnungen und stellt Anträge zur Abnahme durch die Behörden.
Baubetreuung und Dokumentation:
In dieser Leistungsphase verpflichtet sich der Architekt, innerhalb der Gewährungsfrist Baumängel beseitigen zu lassen, sie zu überwachen und dem Bauherrn das Gesamtergebnis zu dokumentieren.

Klären Sie in jedem Fall vor Vertragsabschluß die jeweiligen Leistungsphasen und Honoraransprüche des Architekten.

Wenn Sie in eigener Regie bauen, können Sie zwar auf viele Punkte hinsichtlich der vorgenannten Leistungsvereinbarung verzichten, tragen aber dann selbst die Verantwortung für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, Eigenleistungen oder entsprechende Verhandlungen und Koordinationen durchzuführen, sollten Sie die gesamte Planung und Bauausführung einschließlich Baubetreuung einem Architekten überlassen. Wenn Sie trotzdem keinen Architekten beauftragen wollen, bietet sich der Kauf einer gebrauchten oder neu fertiggestellten Immobilie an.

Notarieller Kaufvertrag
Bei einem Immobilienerwerb muß immer ein Notar mitwirken, weil jeder Kauf durch ihn beurkundet werden muß. Der Ablauf erfolgt im Grunde in vier Phasen:

Abschluß des notariellen Kaufvertrags
Auflassungsvormerkung
Auflassung
Grundbucheintragung

Erst nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch ist der Immobilienerwerb für den Käufer gesichert. Zahlen Sie daher keinesfalls den Kaufpreis vorher.

Die Auflassungsvormerkung stellt für den Käufer die Gewißheit dar, daß danach keine weiteren Eintragungen ins Grundbuch auf Veranlassung des Verkäufers erfolgen dürfen.

Die Auflassung ist die Vereinbarung, daß das Eigentum des Verkäufers auf den Käufer übergeht; sie ist grundsätzlich von der Kaufpreiszahlung abhängig.

Sparen Sie Geld, indem Sie die Auflassung bereits im notariellen Kaufvertrag mitbeurkunden lassen. In dem Fall legt der Notar dem Grundbuchamt die Auflassung zum Vollzug erst dann vor, wenn Sie die Kaufpreiszahlung nachgewiesen haben.

Unterschreiben Sie einen Kaufvertrag erst dann, wenn die Finanzierung geklärt ist. Achten Sie darauf, daß der Zahlungstermin frühestens nach 8 bis 12 Wochen ist.

Tipp: Kaufvertrag vorher prüfen
Lassen Sie sich vor Unterschriftsleistung beim Notar einen Entwurf des Kaufvertrags aushändigen, damit Sie ihn vorab durchlesen können.

Versicherungen
Gebäudeversicherung:

Wenn Sie den Kauf oder Bau einer Immobilie finanzieren wollen, verlangt der Darlehensgeber grundsätzlich den Nachweis einer Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei vorwiegend auf Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.

Allerdings ist die Feuerversicherung nur ein Teil der sogenannten Wohngebäudeversicherung.

Vereinbaren Sie nicht nur die Feuerversicherung, sondern den kompletten Umfang der Wohngebäudeversicherung. Somit erhalten Sie Versicherungsschutz gegen:

Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz,
Leitungswasserschäden (z.B. Rohrbruch),
Sturmschäden (in der Regel ab Windstärke acht) und
Schäden durch Hagel.

Darüber hinaus sind je nach Gesellschaft unterschiedliche Absicherungen (z.B. Aufräumungs- und Abrißkosten oder Überspannungsschäden) enthalten bzw. können ergänzend vereinbart werden.

Auch ein im Bau befindliches Objekt kann beispielsweise durch Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigt werden. Warten Sie daher mit dem Versicherungsabschluß nicht bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Viele Gesellschaften bieten je nach Voraussetzung gegen diese Gefahren eine kostenlose Rohbauversicheerung an.

Wenn der Verkäufer einer gebrauchten und fertiggestellten Immobilie bereits eine entsprechende Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, geht diese mit Erwerb der Immobilie auf Sie über. Sie können allerdings diesen Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Grundbucheintrag kündigen und eine eigene Versicherung bei einem anderen Versicherungsträger abschließen.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Wenn in Ihrer Immobilie eine Ölheizung vorhanden ist, sollten Sie eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die durch auslaufendes Heizöl eines undicht gewordenen Öltanks entstehen können. Das Schadenausmaß kann enorm hoch sein, wenn möglicherweise ölverseuchtes Erdreich abgetragen werden muß oder eventuell Gebäudeteile abgerissen werden müssen, um den Schaden zu beseitigen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Dieser Vertrag ist nur notwendig, wenn Sie Ihre Immobilie oder eine Einliegerwohnung vermieten. Dabei werden Schäden reguliert, die dem Mieter oder anderen Personen durch Ihr Haus oder Ihre Wohnung entstehen (z..B. wenn ein herunterfallender Dachziegel ein parkendes Auto beschädigt).
Sonstige Versicherungen:
Wenn Sie ein neues Haus erstellen bzw. erstellen lassen, sollten Sie eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung abschließen. Diese Verträge schützen Sie in vielen Fällen vor unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Einsturz der im Rohbau befindlichen Giebelwand durch Sturm) und vor gerechtfertigten Haftpflichtansprüchen, wenn fremde (nicht mithelfende) Personen sich durch Ihre Baustelle einen Schaden zuziehen.
Vergleichen Sie vor Abschluß von Versicherungsverträgen das Preis-Leistungsverhältnis mit anderen Gesellschaften.
Dieser Ratgeber beschäftigt sich in der Hauptsache mit Möglichkeiten, wie Sie Immobilienbesitzer werden können und auf was Sie achten müssen, damit Ihr Wunschtraum in Erfüllung gehen kann. In diesem Rahmen ist nur ein Überblick über die verschiedenen Versicherungen möglich. Informieren Sie sich genauer und kalkulieren Sie die jeweiligen Beiträge in Ihre Belastung mit ein. Was Sie tatsächlich benötigen, hängt von Ihrer Risikobereitschaft und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Mietvertrag für die Einliegerwohnung
Entschließen Sie sich für einen Hausbau oder Kauf mit Einliegerwohnung, die Sie nicht selbst nutzen, sondern vermieten wollen, oder wollen Sie Ihre Immobilie überhaupt vermieten, ist es wichtig, einen gültigen Mietvertrag zu vereinbaren.
Entsprechende Formulare können Sie erhalten beim:
Deutscher Mieterbund
Haus- und Grundbesitzerverein
Buchhandel
Denken Sie daran, daß Mieterträge in der jährlichen Steuererklärung angegeben und versteuert werden müssen. Aufwendungen in Verbindung mit der Mietwohnung können sich hingegen steuermindernd auswirken.
Wenn Sie ein vermietetes Objekt bzw. ein Haus mit vermieteter Einliegerwohnung kaufen, treten Sie als neuer Eigentümer kraft Gesetzes in das bestehende Mietverhältnis ein. Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags kann daher unter Umständen mit Problemen behaftet sein.
Finanzierungsbedarf
Gesamtkosten
Eigenkapital
monatliche Belastbarkeit
Einnahmen
Ausgaben
Beleihungswert
Finanzierungsbausteine

 


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