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Bausparen, was ist wenn Sie gar nicht bauen möchten?
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Durch einen Bausparvertrag haben sie
später eine vielfältige Auswahl an Verwendungsmöglichkeiten,
auch dann wenn Sie später nicht bauen wollen. Der Bausparvertrag
ist bis zum Ablauf der Bindefrist zweckgebunden: Das Bausparguthaben
soll für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Danach
können Sie über Ihre angesparte Summe frei verfügen.
Bauspardarlehen dürfen laut Gesetzgeber ausschließlich
zu wohnwirtschaftlichen Zwecken vergeben werden.
Überzeugen Sie sich der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten
eines Bausparvertrages.
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