Bauspar-ABC
Zeitwert: Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der
Wertermittlung.
Zielbewertungszahl: Die Zielbewertungszahl ist
die niedrigste Bewertungszahl, die ein Bausparvertrag am Zuteilungstermin
mindestens erreichen muss, um zugeteilt zu werden.
Zinsabschlag: Zinsen sind einkommensteuerpflichtig.
Liegt kein Freistellungsauftrag vor oder besteht kein Anspruch auf
Wohnungsbauprämie, müssen von allen Zinsgutschriften 30%
als Zinsabschlag abgeführt werden.
Zinsabschlagsteuer: Aufgrund des Zinsabschlaggesetzes
vom 09.11.1992 müssen alle Kreditinstitute und Bausparkassen
seit dem 01.01.1993 bei der Gutschrift oder Auszahlung von Zinserträgen
im Inland die sog. Zinsabschlagsteuer einbehalten. Sie fällt
z. B. an bei Zinsen aus Sparguthaben, aus dem Bausparvertrag, aus
Termingeld- oder aus Wertpapieranlagen und beträgt derzeit
30 % (bei Tafelgeschäften: 35 %) des Zinsbetrages zuzüglich
eines Solidaritätszuschlages von 5,5 % aus der Zinsabschlagsteuer.
Bei einer Zinsgutschrift von z. B. 100,00 Euro beträgt die
Zinsabschlagsteuer also 30,00 Euro und der Solidaritätszuschlag
1,65 Euro. Die einbehaltene Zinsabschlagsteuer wird dem Vertragsinhaber
stets vom kontoführenden Institut bescheinigt und stellt eine
Vorauszahlung auf dessen persönliche Einkommensteuer dar. Da
Zinseinkünfte jedoch erst nach dem Überschreiten eines
Jahresfreibetrages (seit 01.01.2002: von 1.601 Euro für Alleinstehende
bzw. von 3.202 Euro für Verheiratete) steuerpflichtig werden,
kann die Zinsabschlagsteuer durch Stellen eines Freistellungsauftrages
an das kontoführende Geldinstitut ggf. vermieden werden. Dabei
ist zu beachten, dass die genannten Freibeträge nicht überschritten
werden dürfen, auch dann nicht, wenn Freistellungsaufträge
bei mehreren Instituten gestellt werden. Bausparzinsen bleiben außerdem
- auch ohne Freistellungsauftrag - in voller Höhe zinsabschlagsteuerfrei,
wenn dem Bausparer im laufenden oder im vorigen Jahr Wohnungsbauprämie
oder Arbeitnehmersparzulage gewährt worden ist.
Zinsänderungsrisiko: Geht der Darlehensnehmer
dann ein, wenn der Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit
des Darlehens fest vereinbart ist. Wurde der Zinssatz nur für
einen bestimmten Zeitraum festgelegt und für die verbleibende
Restschuld müssen dann die Zinsen neu vereinbart werden, kann
sich durch gestiegene Zinsen die Finanzierung erheblich verteuern.
Zinsbindung: Frist, wie lange die für ein
Darlehen vereinbarte Kondition gültig ist. Meist beträgt
sie fünf oder zehn Jahre, bei Hypothekenbanken bis zu 15 Jahren.
Zinsbonus: Zinsbonus ist ein zusätzlicher
Zins, der bei Zuteilung mit Darlehensverzicht oder Kündigung
bewilligt wird. Die Vertragslaufzeit muss jeweils mindestens 7 Jahre
und die Bewertungszahl mindestens 160 Punkte betragen.
Zinsfestschreibung: Frist während der Darlehensgeber
den Zinssatz nicht verändern darf.
Zinsniveau: Entwicklung der Zinsen am Geld- und
Kapitalmarkt. Das jeweilige Zinsniveau bildet einen Durchschnittszinssatz,
der nach oben oder unten abweichen kann.
Zusammenlegung: Sie können zwei oder mehrere
Bausparverträge zu einem Vertrag zusammenlegen, wenn die beteiligten
Verträge den gleichen Tarif besitzen. Die Zusammenlegung von
Bausparverträgen bietet sich an, wenn:
- Mehrere Verträge für ein Finanzierungsvorhaben genutzt
werden sollen
- Zusammengelegte Verträge zu einer schnelleren Zuteilung kommen
als einzeln
Nach der Zusammenlegung wird die Bewertungszahl neu berechnet. Die
Guthaben werden addiert. Steuer- und prämienrechtlich bleibt
die Zusammenlegung unberücksichtigt, d. h. die Bindungsfristen
bleiben bestehen.
Zusatzsicherheit: Unter bestimmten Umständen
(sehr hohes Darlehen im Verhältnis zum Wert der Immobilie)
ist zu der üblichen grundbuchlichen Sicherheit eine Zusatzsicherheit
nötig. Es besteht aber auch die Möglichkeit Zusatzsicherheiten
anstelle einer Grundschuld zu erbringen. Dabei handelt es sich meistens
um eine andere, bankübliche Sicherheit, Bürgschaften von
Banken, die Verpfändung von Bankguthaben sowie die Abtretung
von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen.
Zuteilung: Die Zuteilung ist sozusagen der Kernbegriff
beim Bausparen. Darunter versteht man den Zeitpunkt zu dem die Voraussetzungen
für den Anspruch auf ein Bauspardarlehen und das Recht auf
Auszahlung des angesammelten Guthabens plus Zins und Zinseszins
erfüllt sind. Maßgebend für die Zuteilung vom Bausparvertrag
ist die Bewertungszahl.
Zwischenfinanzierung: Kapital, dass erst zu einem
späteren Zeitpunkt zur Verfügung steht (z.B. Zuteilung
vom Bausparvertrag oder angelegte Geldanlagen) wird vorfinanziert.
A
- ABB,
Abschlußgebühr, Absicherung...
B - Baukindergeld,
Baunebenkosten, Bausparen...
D
- Darlehensvertrag,
Darlehensverzicht, Disagio...
E
- Effektivzins,
Eigenheimzulage, Eigenleistung...
F
- Finanzierungsbausteine,
Fondssparen, Freistellungsauftrag...
G
- Gemeinschaftsvertrag,
Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer...
H
- Hypothek...
I
- Idenditätsprüfung...
K
- Kinderzulage,
Kollektiv, Kündigung...
L
- Laufzeit,
Legitimation...
M
- Mindestbewertungszahl,
Mindestsparguthaben...
N
- Nominalzins,
Negativerklärung...
O
- Öffentliche
Fördermittel...
P
- Photovoltaik,
Prolongation...
R
- Regelsparbetrag,
Rendite...
S
- Sparzulage,
Sparleistung, Sonderleistungen...
T
- Teilzahlungszuschläge,
Teilung...
U
- Übertrag,
Umfinanzierung...
V
- Vermögenswirksame
Leistung, Vorschußzins...
W
- Werkvertrag,
Wertermittlung...
Z
-
Zeitwert, Zuteilung... |