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Bausparen Bausparvertrag

Bausparen - Bausparkasse: Bauspar ABC

Bauspar-ABC


Zeitwert: Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung.

Zielbewertungszahl: Die Zielbewertungszahl ist die niedrigste Bewertungszahl, die ein Bausparvertrag am Zuteilungstermin mindestens erreichen muss, um zugeteilt zu werden.

Zinsabschlag: Zinsen sind einkommensteuerpflichtig. Liegt kein Freistellungsauftrag vor oder besteht kein Anspruch auf Wohnungsbauprämie, müssen von allen Zinsgutschriften 30% als Zinsabschlag abgeführt werden.

Zinsabschlagsteuer: Aufgrund des Zinsabschlaggesetzes vom 09.11.1992 müssen alle Kreditinstitute und Bausparkassen seit dem 01.01.1993 bei der Gutschrift oder Auszahlung von Zinserträgen im Inland die sog. Zinsabschlagsteuer einbehalten. Sie fällt z. B. an bei Zinsen aus Sparguthaben, aus dem Bausparvertrag, aus Termingeld- oder aus Wertpapieranlagen und beträgt derzeit 30 % (bei Tafelgeschäften: 35 %) des Zinsbetrages zuzüglich eines Solidaritätszuschlages von 5,5 % aus der Zinsabschlagsteuer. Bei einer Zinsgutschrift von z. B. 100,00 Euro beträgt die Zinsabschlagsteuer also 30,00 Euro und der Solidaritätszuschlag 1,65 Euro. Die einbehaltene Zinsabschlagsteuer wird dem Vertragsinhaber stets vom kontoführenden Institut bescheinigt und stellt eine Vorauszahlung auf dessen persönliche Einkommensteuer dar. Da Zinseinkünfte jedoch erst nach dem Überschreiten eines Jahresfreibetrages (seit 01.01.2002: von 1.601 Euro für Alleinstehende bzw. von 3.202 Euro für Verheiratete) steuerpflichtig werden, kann die Zinsabschlagsteuer durch Stellen eines Freistellungsauftrages an das kontoführende Geldinstitut ggf. vermieden werden. Dabei ist zu beachten, dass die genannten Freibeträge nicht überschritten werden dürfen, auch dann nicht, wenn Freistellungsaufträge bei mehreren Instituten gestellt werden. Bausparzinsen bleiben außerdem - auch ohne Freistellungsauftrag - in voller Höhe zinsabschlagsteuerfrei, wenn dem Bausparer im laufenden oder im vorigen Jahr Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage gewährt worden ist.

Zinsänderungsrisiko: Geht der Darlehensnehmer dann ein, wenn der Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest vereinbart ist. Wurde der Zinssatz nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und für die verbleibende Restschuld müssen dann die Zinsen neu vereinbart werden, kann sich durch gestiegene Zinsen die Finanzierung erheblich verteuern.

Zinsbindung: Frist, wie lange die für ein Darlehen vereinbarte Kondition gültig ist. Meist beträgt sie fünf oder zehn Jahre, bei Hypothekenbanken bis zu 15 Jahren.

Zinsbonus: Zinsbonus ist ein zusätzlicher Zins, der bei Zuteilung mit Darlehensverzicht oder Kündigung bewilligt wird. Die Vertragslaufzeit muss jeweils mindestens 7 Jahre und die Bewertungszahl mindestens 160 Punkte betragen.

Zinsfestschreibung: Frist während der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf.

Zinsniveau: Entwicklung der Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt. Das jeweilige Zinsniveau bildet einen Durchschnittszinssatz, der nach oben oder unten abweichen kann.

Zusammenlegung: Sie können zwei oder mehrere Bausparverträge zu einem Vertrag zusammenlegen, wenn die beteiligten Verträge den gleichen Tarif besitzen. Die Zusammenlegung von Bausparverträgen bietet sich an, wenn:
- Mehrere Verträge für ein Finanzierungsvorhaben genutzt werden sollen
- Zusammengelegte Verträge zu einer schnelleren Zuteilung kommen als einzeln
Nach der Zusammenlegung wird die Bewertungszahl neu berechnet. Die Guthaben werden addiert. Steuer- und prämienrechtlich bleibt die Zusammenlegung unberücksichtigt, d. h. die Bindungsfristen bleiben bestehen.

Zusatzsicherheit: Unter bestimmten Umständen (sehr hohes Darlehen im Verhältnis zum Wert der Immobilie) ist zu der üblichen grundbuchlichen Sicherheit eine Zusatzsicherheit nötig. Es besteht aber auch die Möglichkeit Zusatzsicherheiten anstelle einer Grundschuld zu erbringen. Dabei handelt es sich meistens um eine andere, bankübliche Sicherheit, Bürgschaften von Banken, die Verpfändung von Bankguthaben sowie die Abtretung von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen.

Zuteilung: Die Zuteilung ist sozusagen der Kernbegriff beim Bausparen. Darunter versteht man den Zeitpunkt zu dem die Voraussetzungen für den Anspruch auf ein Bauspardarlehen und das Recht auf Auszahlung des angesammelten Guthabens plus Zins und Zinseszins erfüllt sind. Maßgebend für die Zuteilung vom Bausparvertrag ist die Bewertungszahl.

Zwischenfinanzierung: Kapital, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung steht (z.B. Zuteilung vom Bausparvertrag oder angelegte Geldanlagen) wird vorfinanziert.

A - ABB, Abschlußgebühr, Absicherung...
B
- Baukindergeld, Baunebenkosten, Bausparen...
D - Darlehensvertrag, Darlehensverzicht, Disagio...
E - Effektivzins, Eigenheimzulage, Eigenleistung...
F - Finanzierungsbausteine, Fondssparen, Freistellungsauftrag...
G - Gemeinschaftsvertrag, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer...
H - Hypothek...
I - Idenditätsprüfung...
K - Kinderzulage, Kollektiv, Kündigung...
L - Laufzeit, Legitimation...
M - Mindestbewertungszahl, Mindestsparguthaben...
N - Nominalzins, Negativerklärung...
O - Öffentliche Fördermittel...
P - Photovoltaik, Prolongation...
R - Regelsparbetrag, Rendite...
S - Sparzulage, Sparleistung, Sonderleistungen...
T - Teilzahlungszuschläge, Teilung...
U - Übertrag, Umfinanzierung...
V - Vermögenswirksame Leistung, Vorschußzins...
W - Werkvertrag, Wertermittlung...
Z - Zeitwert, Zuteilung...

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