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Bausparen, was ist wenn Sie gar nicht bauen möchten?
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Kauf eines Hauses oder Eigentumswohnung:
Hierzu gehören:
-Kauf eines Bauplatzes
-Bau oder Kauf eines Wohngebäudes (Ein-, Zwei-, -Mehrfamilienhaus,
Fertighaus)
-Kauf einer Eigentumswohnung oder der eigenen Mietwohnung
-Erwerb eines Dauerwohnrechts
-Erwerb eines Erbbaurechtes
-Abfindung von Miterben (Wohnhaus/Eigentumswohnung)
-Zahlung von Erbschaftssteuer (-Wohnhaus/Eigentumswohnung)
-Zahlung der Baunebenkosten (z.B. Maklerprovision, -Grunderwerbsteuer,
Erschließungs-/Anliegerbeiträge, -Hausanschlusskosten,
Vermessungsgebühren)
-Zahlung von Grundbuchkosten und Notariatsgebühren
-Begleichung des Architektenhonorars
-Bau einer Garage
-Erstellen der Außenanlagen (Im Zusammenhang mit Neubau)
-Einfriedung (Soweit sie zu den Herstellungskosten gehört)
-Herstellung des Wohnungsabschlusses
Kauf eines Hauses oder Eigentumswohnung: Hierzu gehören...
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