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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung |
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Forum zum Mietrecht |
Sinn und Zweck der Abgeschlossenheitsbescheinigung
ist nichts anderes, als den Nachweis zu erbringen, dass die einzelne
Eigentumswohnung in sich abgeschlossen ist. Es soll gewährleistet
sein, dass jedes Sondereigentum von demjenigen der anderen Wohnungseigentümer
eindeutig abgegrenzt ist. Mit der Abgeschlossenheit wollte der Gesetzgeber
die beim Stockwerkseigentum vorhandenen, unklaren rechtlichen Verhältnisse
vermeiden.
Die Bauhbehörde hat zum Nachweis der Abgeschlossenheit eine
sogenante Abgeschlossenheitsbescheinigung auszufertigen. Diese ist
zusammen mit dem Aufteilungsplan und der Begründungsurkunde
dem Grundbuchamt vorzulegen. Vorraussetzung für die Erteilung
der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde sind
u.a.:
- die Trennung von anderen Wohnung und Raumeinheiten durch Wände
und Decken;
- Wasserversorgung, Ausguss und WC dürfen nicht außerhalb
der Wohnung sein;
- eine zwischen Wohnungen befindlichenund jederzeit zu öffnende
Verbindungtür widerspricht dem Grundsatz der Abgeschlossenheit;
- bei Wohnungen muss eine eigene Wasserver- und Entsorgung sowie
ein WC gegeben sein.;
- jede Wohnung benötigt einen eigenen, abschließbaren
Zugang. |
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