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Der Aufteilungsplan |
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Forum zum Mietrecht |
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Die Bedeutung des Autfteilungsplanes liegt vor allem
in der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Nach ihm bestimmen sich aber auch Sondernutzungsrechte.
Der Aufteeilungsplan entspricht in der Regel dem genehemigten
Bauplan. Dies sind Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 aus denen
die Grundrisse aller Stockwerke einschließlich der Keller-
und Dachgeschosse ersichtlich sind, sowie zum anderen ein Lageplan
aus dem die Größe der Baukörper sowie deren Standort
inerhalb des Grundstücks zu entnehmen ist.
Im Aufteilungsplan werden die Sondereigentums-Einheiten mit einer
bestimmten Nummer und farblicher Umrandung versehen, die bezgl.
der Wihnung und den geondeten, aber zum Sodereigentum gehörigen
teilen ( z.,B. Keller ) übereinstimmen sollen.
Der Aufteilungsplan ist der Eintragunsbewilligung für die
Sondereigentums-Rechte als Anlage beizufügen. |
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