mietrecht WEG Recht  
Wohnungen | Immobilien | Umzug | Versicherung | Wohnen | Bausparen | Baufinanzierung | Verträge | Mietrecht | Bauen
 
Rechtsberatung
Fragen zum Mietrecht? Antwort gibts hier-von erfahrenen Rechtsanwalt
Immobilienfinanzierung
Immo Finanzierung zu Top Konditionen
Bausparen
rund um die Uhr
Mietrecht
Mietvertrag
Zeitmietvertrag
Mietvertrag kündigung
Mietkaution
Mietrecht
ausserordentliche Kündigung
Betriebskosten
Kündigung und Kündigungsfristen des Mietvertrages
Kündigung Eigenbedarf
Mietvertrag
Mietkaution
Mieterhöhung/Kappungsgrenze
Modernisierung
Nebenkosten
ortsübliche Vergleichsmiete
Räumungsfrist
Schimmel
Schönheitsreparatur
Tierhaltung
Untermiete
Vermieter
Zeitmietvertrag

 

Der Aufteilungsplan

  Unser Forum zum Mietrecht

Immobilien Lexikon > WEG Recht > Der Aufteilungsplan

Die Bedeutung des Autfteilungsplanes liegt vor allem in der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Nach ihm bestimmen sich aber auch Sondernutzungsrechte.

Der Aufteeilungsplan entspricht in der Regel dem genehemigten Bauplan. Dies sind Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 aus denen die Grundrisse aller Stockwerke einschließlich der Keller- und Dachgeschosse ersichtlich sind, sowie zum anderen ein Lageplan aus dem die Größe der Baukörper sowie deren Standort inerhalb des Grundstücks zu entnehmen ist.

Im Aufteilungsplan werden die Sondereigentums-Einheiten mit einer bestimmten Nummer und farblicher Umrandung versehen, die bezgl. der Wihnung und den geondeten, aber zum Sodereigentum gehörigen teilen ( z.,B. Keller ) übereinstimmen sollen.

Der Aufteilungsplan ist der Eintragunsbewilligung für die Sondereigentums-Rechte als Anlage beizufügen.

 

 

 

Immobilienmakler | Mietvertrag | Rechtsanwalt | Einbauküchen | WEG Verwalterung | Baumarkt | Hausverwaltung | Stromanbieter | Zeitschriften Abo | Fernsehzeitung