Mietrecht Bebauungsplan  
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Immobilienlexikon > Grundstücksrecht >Bebauungsplan

 

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung der verbindliche Bauleitplan (§ 1 Abs.1 BauGB). Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Vgl. §§ 8 ff. BauGB.

In einem Bebauungsplan wird genau festgelegt, wie und was gebaut werden darf. Die eigentliche Planunterlage wird noch ergänzt durch schriftliche Festlegungen. An die Vorgaben des Bebauungsplanes müssen sich dann die Planer beim Entwurf des Hauses halten.

Inhalte vom Bebauungsplan:

- der Geltungsbereich
- ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Bebauungsplan handelt
- die Verkehrsflächen
- unüberbaubare Grundstücksflächen
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- die Bauweise
- GRZ = Grundflächenzahl
Damit wird bestimmt, welcher Anteil des Grundstücks bebaut werden darf. Eine GRZ von 0,5 bedeutet, dass bei einem 700 m² großen Grundstück maximal eine Fläche von 210 m² überbaut werden darf (700m²x0,5 = 350m²).
GFZ = Geschoßflächenzahl, gibt vor, wie groß die gesamte Geschoßfläche eines Gebäudes werden darf. Eine GFZ von 0,6 bedeutet, dass bei einem 700 m² großen Grundstück maximal 420 m² Geschoßfläche realisiert werden dürfen (700m²x0,6 = 420 m²).
- die Zahl der Vollgeschosse
- den Maßstab für Erschließung und Baulandumlegung
- die Baulinie und Baugrenze
- den Nutzungsspektrum
- das Bauvolumen

Die Einhaltung der umfangreichen Auflagen des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Bauordnung wird von den Bauaufsichtsbehören streng überwacht. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem jeweiligen Planer des Projektes hilft hier, spätere Überraschungen vorzubeugen.

Des weiteren werden in einem Bebauungsplan die folgenden Gebiete definiert:

WS = Kleinsiedlungsgebiete
WR = Reines Wohngebiet
WA = Allgemeines Wohngebiet
WB = Besonderes Wohngebiet
MD = Dorfgebiet
MI = Mischgebiet
MK = Kerngebiete
GE = Gewerbegebiete
GI = Industriegebiete
SO = Sondergebiete

 
 
 

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