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Der Bebauungsplan |
Der Bebauungsplan ist im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung
der verbindliche Bauleitplan (§ 1 Abs.1 BauGB). Er enthält
die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche
Ordnung. Vgl. §§ 8 ff. BauGB.
In einem Bebauungsplan wird genau festgelegt, wie und was gebaut
werden darf. Die eigentliche Planunterlage wird noch ergänzt
durch schriftliche Festlegungen. An die Vorgaben des Bebauungsplanes
müssen sich dann die Planer beim Entwurf des Hauses halten.
Inhalte vom Bebauungsplan:
- der Geltungsbereich
- ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Bebauungsplan
handelt
- die Verkehrsflächen
- unüberbaubare Grundstücksflächen
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- die Bauweise
- GRZ = Grundflächenzahl
Damit wird bestimmt, welcher Anteil des Grundstücks bebaut
werden darf. Eine GRZ von 0,5 bedeutet, dass bei einem 700 m²
großen Grundstück maximal eine Fläche von 210 m²
überbaut werden darf (700m²x0,5 = 350m²).
GFZ = Geschoßflächenzahl, gibt vor, wie groß die
gesamte Geschoßfläche eines Gebäudes werden darf.
Eine GFZ von 0,6 bedeutet, dass bei einem 700 m² großen
Grundstück maximal 420 m² Geschoßfläche realisiert
werden dürfen (700m²x0,6 = 420 m²).
- die Zahl der Vollgeschosse
- den Maßstab für Erschließung und Baulandumlegung
- die Baulinie und Baugrenze
- den Nutzungsspektrum
- das Bauvolumen
Die Einhaltung der umfangreichen Auflagen des Bebauungsplanes
und der damit verbundenen Bauordnung wird von den Bauaufsichtsbehören
streng überwacht. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem jeweiligen
Planer des Projektes hilft hier, spätere Überraschungen
vorzubeugen.
Des weiteren werden in einem Bebauungsplan die folgenden
Gebiete definiert:
WS = Kleinsiedlungsgebiete
WR = Reines Wohngebiet
WA = Allgemeines Wohngebiet
WB = Besonderes Wohngebiet
MD = Dorfgebiet
MI = Mischgebiet
MK = Kerngebiete
GE = Gewerbegebiete
GI = Industriegebiete
SO = Sondergebiete |
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