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Immobilienlexikon
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Grundstücksrecht
> Dienstbarkeiten
Die Dienstbarkeiten
Überblick
Bei den Dienstbarkeiten ist zu Unterscheiden zwischen der
Grunddienstbarkeit
§ 1018 BGB
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
§ 1090 BGB
Nießbrauch
§ 1030 BGB
Die Dienstbarkeiten sind dinglich gesicherte Nutzungsrechte an Grundstücken.
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