Gartennutzung
eingeschränkt
Es soll Mieter geben, welche plötzlich ganz wild werden wenn
Sie den Garten nicht mehr benutzen können. Dieser Fall hatte
sich in Berlin ereignet, wo der Eigentümer eines Anwesens einen
Hinterhof durch einen Zaun abgegrenzt hat und mit einem Türchen
versehen hatte. Einen Bewohner störte das so sehr, das er mit
dem Bolzenschneider anrückte, den Zaun beschädigte und
das Tor aushängte. Ihm wurde hieraufhin fristlos gekündigt.
Das Amtsgericht Schöneberg (Aktenzeichen 12 C 215/00) ließ
die Kündigung nicht gelten. Es habe sich um einen einmaligen
Ausrutscher des Mieters gehandelt, welcher immerhin schon 10 Jahre
dort wohne. Der Schaden iHv. € 500,00 sei von Ihm beglichen
worden, zudem habe der Eigentümer den Mietern die Gartennutzung
in rechtlich bedenklicher Weise entzogen. Deswegen müsse man
es nicht zum Äußersten, nämlich zur Kündigung,
kommen lassen.
Satte Ernte im vermieteten Garten?
Im Sommer ist die Freude groß wenn es an das ernten der Früchte
geht, ob Birnen, Äpfel, Kirschen - selbstgepflückt schmeckts
doch am Besten. Doch die Frage die sich stellt ist doch wem gehört
denn nun das Obst: Eigentümer oder Mieter weiter...
Darf die Wäsche im Garten getrocknet
werden?
Darf nun die Wäsche im Garten getrocknet werden oder nicht,
im aktuellen Fall fühlen sich die Nachbaren gestört, da
Hemden, Handtücher und Unterhosen auf der Leine hängen
weiter...
Mietminderung bei Kinderlärm
Es soll ja Nachbarn geben, welche auf Grund des Kinderlärms
die Miete kürzen. Eine Familie stellte Kinderspielgeräte
im Garten auf. Gelegentlich kamen auch Kinder aus der Nachbarschaft
zum spielen vorbei weiter...
Komposthaufen auf der Grundstücksgrenze
Manchmal spricht man davon, dass es einem stinkt was sein Nachbar
so alles treibt. Im folgenden Fall ist das wörtlich zu nehmen.
Ein Grundstückseigentümer hatte seinen Komposthaufen ausgerechnet
an der Grenze zur nächstliegenden Immobilie aufgebaut - wo
sich der Kinderspielplatz der Nachbarn befand weiter...
Gartenarbeit
Der Mieter ist kein Gärtnermeister, soviel steht fest. Doch
wer einen Garten hat sollte diesen auch pflegen, sollte dies nicht
der Fall sein ist dies jedoch oft im Vertrag die Pflicht zur Gartenarbeit
geregelt. Wie weit kann hier der Zwang zur Gartenarbeit gehen weiter... |