Mietrecht Grunderwerbssteuer  
Wohnungen | Immobilien | Umzug | Versicherung | Wohnen | Bausparen | Baufinanzierung | Verträge | Mietrecht | Bauen
 
» Mietvertrag
einfach online erstellen
» Versicherung
privat günstiger versichert?
» Bausparen
Bausparen wieder "in"
Rechtsberatung
Fragen zum Mietrecht? Antwort gibts hier-von erfahrenen Rechtsanwalt
Immobilienfinanzierung
Immo Finanzierung zu Top Konditionen
Bausparen
rund um die Uhr
Mietrecht
Mietvertrag
Zeitmietvertrag
Mietvertrag kündigung
Mietkaution
 

 

 

Immobilienlexikon> Grundstücksrecht > Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer

 
Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz
 

Wer ist der Steuerschuldner?
Die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Parsonen. Beim Erwerb im Enteignungsverfahren der Erwerber. Beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren, der Meistbietende.

Wieviel Steuer ist zu zahlen?
Der Steuersatz beträgt 3,5 % der Gegenleistung (u.a. Kaufpreis; Übernahme von Belastungen; Gewährung von Wohn-/Nutzungsrechten).

Welches Finanzamt ist für die Grunderwerbsteuer zuständig?
In der Regel ist das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Zeitpunkt des entstehens der Grunderwerbsteuer
Mit Abschluß des Verpflichtungsgeschäftes zB. Abschluß des Kaufvertrages §433 BGB.

Die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Die Bemessungsgrundlage
Grundsatz: Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung.

Wer muss Grundstückerwerbsvorgänge beim Finanzamt anzeigen?
Soweit die Grundstücksübertragungen durch notarielle, gerichtliche oder behördliche Urkunden erfolgen, haben dies die Notare, Gerichte oder Behörden dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen. Der Anzeige ist eine beglaubigte Ausfertigung der Urkunde beizufügen. In allen anderen Fällen sind die beteiligten Erwerber und Veräußerer zur Anzeige beim zuständigen Finanzamt verpflichtet. Der Anzeige sind privatschriftliche Verträge/Vereinbarungen beizufügen. Die Anzeigen gelten als Steuererklärung.

 

 

 


Immobilienmakler | Mietvertrag | Rechtsanwalt | Einbauküchen | Baumarkt | Hausverwaltung | Stromanbieter | Zeitschriften Abo
Mietrecht