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| Immobilienlexikon
> Grundstücksrecht
> Begriffserklärung |
| Immobilienverträge
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Der Immobilienkauf |
Der Kaufvertrag über ein Grundstück
oder eine sonstige Immobilie ist ein zweiseitiges rechtsgeschäft,
in dem sich der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum am Grundstück
zu verschaffen und das Grundstück zu übergeben. Als Gegenleistung
verpflichtet sich der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu
bezahlen und das Grundstück abzunehmen. Die Parteien sind grundsätzlich
frei bezüglich der Höhe des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten,
der ferstlegung des Übergabezeitpunktes usw. |
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Zum Kerninhalt eines Immobilienkaufvertrages
gehören: |
- die Vertragsparteien
- Kaufgegenstand
- Grundbuchstand
- Höhe des Kaufpreises
- Zahlungstermine
- Lastenfreistellung bzw.
- Hypothekenübernahme
- Unterwerfung unter die ZV
- Besitzübergang
- Gewährleistung
- Haftung
- Auflassungsvormerkung
Der Immobilienkaufvertrag bedarf stets der notariellen Beurkundung.
Es gilt § 313 BGB. "Ein Vertrag, durch den sich der eine
Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen
oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung." |
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