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Immobilienlexikon > Grundstücksrecht > Begriffserklärung
Immobilienverträge direkt zum ausdrucken
 

Der Immobilienkauf

Der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine sonstige Immobilie ist ein zweiseitiges rechtsgeschäft, in dem sich der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum am Grundstück zu verschaffen und das Grundstück zu übergeben. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und das Grundstück abzunehmen. Die Parteien sind grundsätzlich frei bezüglich der Höhe des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten, der ferstlegung des Übergabezeitpunktes usw.

 

Zum Kerninhalt eines Immobilienkaufvertrages gehören:


- die Vertragsparteien
- Kaufgegenstand
- Grundbuchstand
- Höhe des Kaufpreises
- Zahlungstermine
- Lastenfreistellung bzw.
- Hypothekenübernahme
- Unterwerfung unter die ZV
- Besitzübergang
- Gewährleistung
- Haftung
- Auflassungsvormerkung

Der Immobilienkaufvertrag bedarf stets der notariellen Beurkundung. Es gilt § 313 BGB. "Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung."

 
 
 
 
 

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