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| Immobilien Lexikon >Mietrecht | |
| | Kündigung neues Mietrecht Die Kündigungsfristen für den Mieter sind nun einheitlich drei Monate, unabhängig von der Mietdauer. Für den Vermieter gelten nach wie vor die gestaffelten Fristen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund muss jetzt schon im Kündigungsschreiben den Grund der Kündigung enthalten, bisher genügte es diesen in einem Prozess vorzutragen. Nebenkosten neues Mietrecht Die Nebenkostenabrechnung muss in Zukunft spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Danach kann der Vermieter in der Regel keine Nachforderugnen mehr stellen. Der Mieter kann Einwendungen gegen die Abrechnung auch nur innerhalb von 12 Monaten anbringen. Barrierefreiheit Behinderte Mieter können die Zustimmung zum behindertengerechten Umbau der Wohnung auf eigene Kosten von ihrem Vermieter fordern
Tod des Mieters neues Mietrecht Bei Tod des Mieters tritt in Zukunft der Lebenspartner in den bestehenden Mietvertrag ein. Bisher galt dies nur für den Ehepartner.
Zeitmietvertrag neues Mietrecht Es gibt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag. Der Grund der Befristung muss schon im Mietvertrag angegeben sein. Ist dies nicht geschehen, dann ist ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. Die Begrenzung der Dauer auf fünf Jahre gibt es nicht mehr.
Mietzahlung Die Miete muss jetzt am Anfang des Monats, spätestens bis zum 3. Werktag gezahlt werden.
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