Mietrecht: Aktuelle Mieturteile
und Rechtsprechung der Gerichte - Miete zahlen aber bitte pünktlich
Auf wenige andere Dinge reagieren Wohnungs- und Hauseigentümer so alergisch wie auf unregelmäßig eingehende Mietzahlungen. Mit einem Mieter in Berlin Wedding war - wie durchaus üblich - vereinbart worden, dass er jeweils zum dritten eines Monats im Vorraus bezahlen müsste. In der Praxis kam die Miete über Jahre hinweg verspätet, manchmal erst im Folgemonat. Der Eigentümer mahnte seinen Vertragspartner ab, einige Zeit später traten die Schlampereien aber erneut auf. Als nach einer zweiten Abmahnung wieder 14 Tage bis zur Zahlung verstrichen, folgte die fristlose Kündigung. Die Richter des Bundesgerichtshofes gaben dem Eigentümer Recht. Der Mieter habe es mit seiner nachhaltigen Unpünktlichkeit eindeutig übertrieben (BGH Aktenzeichen VIII ZR 364/04).