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Miteigentumsanteil |
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Der Miteigentumsanteil ist ein Wertmaßstab.
Die Höhe des Miteigentumsanteils wird in 1.000stel, 10.000stel
oder 100.000stel gemessen.
Beispiel: Eigentümer E hat 240/1.000 ( in Verbindung mit
seiner 3-Zimmer-Wohnung). Alle Miteigentumsanteile zusammen ergeben
stets 1.000/1.000 oder 10.0000/10.000.
Der Miteigentumsanteil gibt an, in welchem Verhältnis der
Wohnungseigentümer am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist.
Seine festlegung kann wahlweise
- nach freier Entscheidung Begründers;
- nach Wohnfläche und Nutzfläche;
- nach Rauminhalt;
getroffen werden. In der Regel ist die Quadratmeter Wohnfläche
wohl die geeignetste Berechnungsgrundlage. Wird der Gesamtwert in
tausendstel Einheiten als die gebräuchlichste Art ausgedrückt,
so errechnet sich der Miteigentumsanteil für eine Wohnung nach
der Formel
1.000 x m² - Einzelwohnfläche
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m² - Gesamtwohnfläche-Nutzfläche
Der Miteigentumsanteil ist kein Wetfaktor für das einzelne
Sondereigentum, zumindest muss er nicht im Wertverhältnis zu
dem verbundenen Sondereigentum stehen.
Bei Kauf einer ETW wird der Höhe des Anteils häufig
eine zu geringe Bedeutung zugemessen.
Der Miteigentumsanteil spielt eine wichtige Rolle bei Beschlussfassungen.
Von ihm hängt es ab, ob Beschlussfähigkeit vorhanden ist,
gilt ein Beschluss als angenommen wenn mehr Miteigentumsanteile
ihn befürworten als Miteigentumsanteile ihn ablehnen.
Eine überragende bedeutung hat der Miteigentumsanteil aber
in Hinblick auf Kosten und Lasten: der einzelne Wohnungs- bzw. teileigentum
ist in Höhe seines Miteigentumsanteils an den Kosten des Gemeinschaftseigentums
beteiligt. |
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