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Übersicht Mietrecht > ortsübliche Vergleichsmiete

Mietrecht: Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Maßstab für die Mietpreishöhe im freien Wohnungsmarkt ist die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete. In den meisten Gemeinden und Städten wird diese im Mietspiegel veröffentlicht. Im Mietspiegel wird die Wohnung nach bestimmten Kriterien eingeordnet. Zur Bewertung werden dienen:

- das Baujahr des Hauses
- die Lage des Hauses oder der Wohnung
- Emissionseinwirkungen (zB. Lärm, Schmutz)
- die Größe der Wohnung
- besondere Ausstattungsmerkmale


Ist der Mietspiegel nicht aussagekräftig, kann die ortübliche Vergleichsmiete auch durch vergleichbare Wohnungen des Vermieters oder die Einstufung eines Gutachters ermittelt werden. Ein überhöhter Mietpreis ist gegeben, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird.

 

 

 


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