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Mietrecht: Was ist die ortsübliche
Vergleichsmiete? |
Maßstab für die Mietpreishöhe im
freien Wohnungsmarkt ist die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete.
In den meisten Gemeinden und Städten wird diese im Mietspiegel
veröffentlicht. Im Mietspiegel wird die Wohnung nach bestimmten
Kriterien eingeordnet. Zur Bewertung werden dienen:
- das Baujahr des Hauses
- die Lage des Hauses oder der Wohnung
- Emissionseinwirkungen (zB. Lärm, Schmutz)
- die Größe der Wohnung
- besondere Ausstattungsmerkmale
Ist der Mietspiegel nicht aussagekräftig, kann die ortübliche
Vergleichsmiete auch durch vergleichbare Wohnungen des Vermieters
oder die Einstufung eines Gutachters ermittelt werden. Ein überhöhter
Mietpreis ist gegeben, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete
überschritten wird.
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