Navigation

Gartennutzung | Mieturteile | Rechtsprechung

Image

Mietrecht: Aktuelle Mieturteile und Rechtsprechung der Gerichte - Gartennutzung

Gartennutzung

Sind die Mieter eines Mehrfamilienhauses nach dem Mietvertrag zur ausschließlichen Gartennutzung berechtigt und zur gärtnerischen Pflege verpflichtet, darf der Vermieter gegen ihren Willen keine Wäschespinne aufstellen (AG Brilon 2 C 173/00 WM 2001, 392) Siehe auch: Darf die Wäsche im Garten getrocknet werden?

Bei Mehr-Familienhäusern darf der Mieter den Garten nur nutzen, wenn ihm laut Mietvertrag der Garten oder ein Teil des Gartens mitvermietet wurde oder wenn der Garten allen Mietern zur Verfügung steht. Mieter eines Ein-Familienhauses haben den Garten grundsätzlich mitgemietet. Es sei denn, im Mietvertrag steht etwas anderes (OLG Köln 19 U 132/93).





Mieturteile