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Immobilienmakler | Mieturteile | Rechtsprechung

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Mietrecht: Aktuelle Mieturteile und Rechtsprechung der Gerichte - Immobilienmakler - Info zum Makler

Immobilienmakler

Nach dem Gesetz dürfen Immobilienmakler höchstens zwei Monatsmieten (kalt ohne Nebenkosten) plus Mehrwertsteuer als Provision verlangen. Bei Mietverträgen mit Staffelmiete ist die Miete im ersten Jahr entscheidend (OLG München 7 U 4005/90, WM 91, 351)

Für die Vermittlung oder den Nachweis einer Sozialwohnung darf der Makler keine Provision fordern (AG Euskirchen 4 C 361/91, WM 92, 142)

Zu Unrecht oder zuviel gezahlte Provision kann der Mieter zurückfordern. Sein Anspruch verjährt erst nach vier Jahren (AG Euskirchen 4 C 361/91, WM 92, 142)

Der Immobilienmakler hat nur Anspruch auf Provision, wenn ein Maklervertrag abgeschlossen wurde, er eine Mietwohnung vermittelt oder nachweist und der Mietvertrag mit dem Vermieter zustande kommt (LG Hamburg 18 S 455/88, WM 89, 5, 518)

Mieturteile