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Mietrecht: Aktuelle Mieturteile und Rechtsprechung der Gerichte - Kamin

Kamin

Nicht nur in der kalten Jahreszeit gibt es für viele Immobilienbesitzer kaum etwas schöneres als am offenen Kaminfeuer zu verweilen. Doch wer dabei die nötigen Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet, der läuft nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Gefahr, im Schadensfalle seinen Versicherungsschutz zu verlieren (OLG Koblenz, Aktenzeichen 10U 193/02)

Zum Fall:

Ein Hausbesitzer hatte den Kamin mit Papier und Pappe gezündet. Anschliessend verließ er das Haus für eine Stunde, obwohl der Rest im Kamin noch glimmte. Als er zurückkam , empfing Ihn eine Ruine. Die Versicherung begründete Ihre Haltung mit einer groben Fahrlässigkeit das Haus zu verlassen. Ein Brandsachverständiger erklärte, dass Glut und Asche für einen Funkenflug gesorgt hätten und so der Brand entstanden sei. Der Kamin war nach beiden Seiten offen. So wurde in der Nähe gestapeltes Holz in Brand gesetzt. Wer in solchem Fall das Haus verlässt handelt grob fahrlässig entschied die Justiz.



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