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Kinderlärm | Mieturteile | Rechtsprechung

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Mietrecht: Aktuelle Mieturteile und Rechtsprechung der Gerichte - Kinderlärm siehe auch Mietminderung wegen Kinderlärm

Kinderlärm

Bei Kinderlärm ist eine erweiterte Toleranzgrenze angebracht, denn ein Mehr-Familienhaus ist kein Kloster, Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden (AG Neuss 36 C 232/88, WM 88, 264)

Verursachen die Kinder übermäßigen und vermeidbaren Lärm, insbesondere währemd der allgemeinen Ruhezeiten (zum Beispiel durch Springen von Stühlen) kann für die übrigen Mieter im Haus eine Mietminderung gerechtfertigt sein (LG Köln 12 S 389/70, WM 71, 96)

Zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehört auch, dass Kinder entsprechend ihrem Spiel- und Bewegungstrieb spielen und lärmen. Auch lautere Ermahnungen der Eltern sind hinzunehmen (AG Oberhausen 32 C 608/00 WM 2001, 464)

Spielplätze gehören zum Wohnen. Lärm, den diese Einrichtungen mit sich bringen, muss hingenommen werden (OVG Münster 11 A 1288/95, WM 87, 269)

Mieturteile