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Mieterhöhung | Mieturteile | Rechtsprechung

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Mietrecht: Aktuelle Mieturteile und Rechtsprechung der Gerichte - Mieterhöhung

Mieterhöhung

In einer Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierung müssen die durchgeführten Maßnahmen und die dafür angefallenen Kosten so genau aufgeschlüsselt sein, dass der Mieter die Trennung von Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand nachvollziehen kann (LG Rostock I S 97/98 WM 2000, 24)

Wird durch eine Mieterhöhung die nach Mietspiegel höchstzulässige Miete überschritten, so ist die Mieterhöhung nicht insgesamt unwirksam. Bis zur Obergrenze des Mietspiegels bleibt die Mieterhöhung vielmehr wirksam.Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass den Vermieter zwar einerseits eine gesetzliche Begründungspflicht trifft, er andererseits aber auch ein vom Grundgesetz geschütztes Eigentumsrecht hat. Deshalb dürften an die Begründung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH VIII ZR 52/03)

Frühestens 12 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter ein Erhöhungsschreiben auf die ortsübliche Vergleichsmiete schicken. Frühere Mieterhöhungen sind unwirksam (BGH VIII ARZ 2/93, WM 93, 388)

Erfolgt die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens anhand von Vergleichswohnungen, müssen diese so genau bezeichnet werden, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden kann (BGH VIII ZR 141/02 WM 2003, 149)

Mieturteile