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Modernisierung | Mieturteile | Rechtsprechung

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Mietrecht: Aktuelle Mieturteile und Rechtsprechung der Gerichte - Modernisierung | Modernisierung Info

Modernisierung

Eine Mieterhöhungserklärung nach Durchführung von Modernisierungsarbeiten ist nur dann wirksam, wenn der Vermieter die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen konkret bezeichnet, die dafür jeweils angefallenen Kosten aufführt und den Schlüssel für die Verteilung der umgelegten Kosten auf die einzelnen Mieter angibt und erläutert (LG Potsdam 11 S 190/99 WM 2000, 553).

Stimmt der Mieter der Modernisierung nicht zu, so darf der Vermieter nicht einfach mit der Massnahme beginnen oder gar kündigen. Er muss vielmehr auf Duldung klagen, dann entscheidet das Gericht, ob modernisiert werden darf (Bezirksgericht Potsdam 6 T 61/93 WM 93 S. 599)

Der Einbau eines Fahrstuhls kann eine Modernisierungsmaßnahme sein. Dies rechtfertigt eine Mieterhöhung. Dabei darf die Miete der Mieter in den oberen Etagen stärker erhöht werden als die der Mieter in den unteren Etagen. Wer weiter oben wohne, nutze den Fahrstuhl schließlich auch intensiver, entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin, 62 S 352/93)

Werden Gaseinzelöfen durch eine Zentralheizung ersetzt, liegt eine Wohnwertverbesserung vor, die den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt (LG Frankfurt/Main 2/11 S 51/00 WM 2002, 171)

Mieturteile