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Nebenkosten | Mieturteile | Rechtsprechung

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Mietrecht: Aktuelle Mieturteile und Rechtsprechung der Gerichte - Nebenkosten Was zu den Nebenkosten zählt.

Nebenkosten

Häufig zweifeln Mieter an der Nebenkostenabrechnung und beantragen Akteneinsicht. Das muss Ihnen der Verwalter oder Eigentümer der Immobilie in aller Regel auch gewähren. In Berlin wurde nun darüber gestritten wie sehr diese Dokumente für einen Unkundigen aufgereitet sein müssen. Einer Klägerin wurde auf Ihren Antrag hin schlichtweg der betreffende Aktenordner mit den Abrechnungen vorgelegt. Weitere Informationen erhielt diese nicht, was sie wiederum als Verweigerung der Einsichtnahme betrachtete. Das zuständige Gericht sah dies allerdings nicht so. Die Vorlage der Akten sei rechtlich korrekt erfolgt. Wenn die Mietein schwierigkeiten hatte, die richtigen Unterlagen zu finden, hätte sie sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen müssen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67S225/06)

Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen, sonst können sie Nachforderungen nicht mehr geltend machen. Wenn diese Frist unverschuldet nicht eingehalten werden kann, weil z.B. Grundsteuerbescheide erst später eingehen, dürfen sich Vermieter dennoch nicht unnötig viel Zeit lassen. Der BGH meint: Innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses soll die Abrechnung erfolgen. BGH, Urteil vom 05.07.2006 VIII ZR 220/05

Nebenkosten - Belege: Die Einsicht in die Belege des Vermieters hat an dessen Sitz zu erfolgen, es sei denn, das wäre für den Mieter unzumutbar (BGH, VIII ZR 78/05, Urteil vom 8.3.2006, WuM 2006, 200). Beispiele für Unzumutbarkeit: Der Vermieter wohnt auswärts; die Vertragsparteien sind zerstritten; der Ort der Belegeinsicht nicht in zumutbarer Weise und angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, I-10 U 164/05



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