Mietrecht: Aktuelle Mieturteile
und Rechtsprechung der Gerichte - Staffelmiete
An eine Staffelmietvereinbarung kann
der Mieter nur für höchstens vier Jahre gebunden werden.
Zum Ablauf der Vierjahresfrist ist eine Kündigung durch den
Mieter auch dann möglich, wenn der Mietvertrag eine Verlängerungsklausel
enthält (LG Berlin 65 S 70/99 WM 2000, 193)
Bei Staffelmietverträgen werden die zukünftigen Mietsteigerungen
schon bei Vertragsabschluss festgelegt. Voraussetzung ist, dass
die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt wird
(OLG Braunschweig 1 UH 1/85; WM 85, 213) oder aber der konkrete
Erhöhungsbetrag in DM oder in Euro
Zwischen den einzelnen Staffeln, dass heisst Mieterhöhungen
einer Staffelmietvereinbarung, muss mindestens ein Jahr liegen (LG
Nürnberg/Fürth 7 S 246/97; WM 97, 438)