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Staffelmiete | Mieturteile | Rechtsprechung

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Mietrecht: Aktuelle Mieturteile und Rechtsprechung der Gerichte - Staffelmiete

Staffelmiete

An eine Staffelmietvereinbarung kann der Mieter nur für höchstens vier Jahre gebunden werden. Zum Ablauf der Vierjahresfrist ist eine Kündigung durch den Mieter auch dann möglich, wenn der Mietvertrag eine Verlängerungsklausel enthält (LG Berlin 65 S 70/99 WM 2000, 193)

Bei Staffelmietverträgen werden die zukünftigen Mietsteigerungen schon bei Vertragsabschluss festgelegt. Voraussetzung ist, dass die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt wird (OLG Braunschweig 1 UH 1/85; WM 85, 213) oder aber der konkrete Erhöhungsbetrag in DM oder in Euro

Zwischen den einzelnen Staffeln, dass heisst Mieterhöhungen einer Staffelmietvereinbarung, muss mindestens ein Jahr liegen (LG Nürnberg/Fürth 7 S 246/97; WM 97, 438)



Mieturteile