Mietrecht: Aktuelle Mieturteile
und Rechtsprechung der Gerichte - Untervermietung
| Untermietvertrag | Untermiete
Verweigert ein Vermieter auf Anfrage
des Mieters die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung,
kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Mit dieser Begründung bestätigte das AG Albstadt die entsprechende
Kündigung eines Mieters. Nach dem Urteil ist es auch als Verweigerung
der Erlaubnis anzusehen, wenn der Vermieter dem Mieter keine eindeutige
Antwort gibt oder zur Erteilung der Erlaubnis nur unter Auflagen
und Bedingungen bereit ist (AG Albstadt 6 C 660/97)
Der Mieter darf zwar für längere Zeit Besuch empfangen.
Eine Besuchsdauer von drei Monaten überschreitet aber auf jeden
Fall die zulässige Besuchsdauer (AG Frankfurt/m.-Höchst
3 C 5170/94 WM 95, 396)
Räumt der Mieter seine Wohnung und zieht ins Ausland (Mexiko),
dann darf er die Wohnung nicht einfach "weitergeben" und
Familienmitgliedern als Lebensmittelpunkt überlassen (LG Frankfurt/Main
2/11 S 211/99 WM 2002, 92)
Will der Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermieten, muss
er den Vermieter um Erlaubnis fragen. Das gilt auch für die
Aufnahme von Geschwistern in der Wohnung. Der Vermieter muss zustimmen,
wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse
des Mieters entsteht (BayObLG RE-Miet 5/82; WM 84,12)