Mietrecht: Aktuelle Mieturteile
und Rechtsprechung der Gerichte - Verteilerschlüssel
Die vereinbarten Nebenkosten können nach der Wohnfläche oder entsprechend der Personenzahl auf die Mieter des Hauses verteilt werden. Beide Verteilerschlüssel haben ihre Stärken und Schwächen, beide sind aber zulässig (OLG Hamm 4 RE-Miet 14/82; WM 83, 315)
Neuer Verteilerschlüssel ist möglich, wenn Wasser- oder Müllkosten verbrauchsnäher abgerechnet werden (AG Münster 4 C 273/94, WM 94, 613), zum Beispiel wenn mit einem Scanner-System die Leerung jeder einzelnen Mülltonne eines Haushalts erfaßt werden kann (AG Moers 7 C 749/93, WM 96, 96)
Der einmal vertraglich festgelegte oder vereinbarte Verteilerschlüssel kann weder einseitig durch den Vermieter noch durch Mehrheitsbeschluss der Mieter geändert werden. Voraussetzung ist, dass alle Vertragsparteien der Änderung zustimmen (LG Wiesbaden 1 S 490/91, WM 92, 630)
Der Vermieter muss den Verteilerschlüssel nach Treu und Glauben ändern, wenn dieser grob unbillig ist und einzelne Mieter extrem ungerecht behandelt werden. Es reicht nicht aus, dass der ungerecht behandelte Mieter 50 Prozent Betriebskosten sparen würde (LG Aachen 5 S 70/91, WM 91, 503 und 5 S 58/93, WM 93, 410)