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Inhalt der Teilungserklärung | | | Die Teilungserklärung enthält einen formellen und einen materiellen Teil. In der Teilungserklärung sollte sein:- Angaben über Art, Charakter, Zweckbestimmung der Wohnung;- Grundstücksbeschreibung;- Aufteilungsbeschreibung ( die Beschreibung soll dem Aufteilungsplan bzw. den Bauzeichnungen entsprechen ), Bestimmung der einzelnen Einheiten;- Festlegung der Miteigentumsanteile- Erläuternungen zur Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und SondereigentumIm materiellen Teil der Teilungserklärung werden die Rechte und Pflichten der Miteigentümer untereinander geregelt. Es handelt sich dabei um die sogenannte Gemeinschaftsordnung. Die Gemeinschaftsordnung wird Inhalt des Grundbuches durch Bezugnahme in der Teilungserklärung und der Eintragungsbewilligung.Die Gemeinschaftsordnung bestimmt den Inhalt des Sondereigentums näher, charakterisiert die Anlage, bestimmt den Gebäudezweck.Die Aufstellung einer Gemeinschaftsordnung ist üblich, jedoch nicht Voraussetzung für die Entstehung des Wohnungseigentums.In der Gemeinschaftsordnung übliche Regelungen sind beispielsweise:- Nutzungs- und Gebrauchsvereinbarungen;- Pflichten und Einschränkungen der Eigentümer;.- Abgrenzung der Verantwortlichkeit;.- Bewitrtschaftungskosten;- Hausgeldfragen;- Zahlungsmodalitäten;- Beschluss-, Stimmrecht-, Versammlungsformalien;- Bestellung bzw. Abberufung des Verwalters;- Regelung bezüglich der Aufhebung der GemeinschaftZur Bedeutung der Teilungserklärung
Die Teilungserklärung nimmt in der Prxis für Verwalter und Eigentümer eine außerordentliche Bedeutung ein. Sie ist die "Bibe" des Verwalters und das "Grundgesetz" der Eigentümer. Nachdem nach neuer Rechtsprechung jegliche Abänderung der Teilungserklärung der Zustimmung aller Eigentümer bedarf, hat sich ihre Wichtigkeit noch verstärkt. Mehr denn je sind damit alle Beteiligten an ihre ursprügliche Festlegung gebunden.
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