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Übersicht Mietrecht > Vermieter

Vermieter: Wer ist das?

Vermieter im Rahmen des Mietverhältnisses ist, wer dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren und einen Anspruch auf Zahlung des Mietzinses hat. Vgl. § 535 BGB.
Der Vermieter hat einen Anspruch auf die vereinbarte Miete. Vgl. § 535 BGB.

Gute Frage: Muß der Vermieter eigentlich Eigentümer sein? Nein. Der Vermieter muß noch nicht einmal Besitzer der Mietsache sein!

 

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