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Die Zwangsversteigerung

Immobilien Lexikon > Mietrecht > Zwangsversteigerung

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Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häuser und Eigentumswohnungen hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Mieter wären von dieser Eigentümerproblematik unmittelbar nicht betroffen, würde nicht das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) im § 57 a dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.

Die Vorschrift lautet: "Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist." Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate und daraus ergibt sich, dass beispielsweise eine im Dezember erworbene Wohnung bis zum 04. Januar per 31. März gekündigt werden kann. Allerdings muss der Ersteher ein berechtigtes Interesse in seinem Kündigungsschreiben angeben und nachweisen können (BGH WM 82, 178). Wird der erste Termin nicht wahrgenommen, so ist das außerordentliche Kündigungsrecht erloschen.

Das wichtigste in kürze:

Wo werden Immobilien versteigert?
Immobilienversteigerungen erfolgen beim Amtsgericht, und zwar grundsätzlich beim Amtsgericht in dessen Grundbuchbezirk die Immobilie eingetragen ist. (§1 ZVG). Ausnahmsweise kann aber bestimmt sein, dass ein Amtsgericht für mehrere Amtsgerichte die Versteigerung durchführt. Die Versteigerung selbst erfolgt meist im Sitzungssaal des Gerichts, ausnahmsweise aber-besonders in Dörfern- in Gemeinderäumen oder Gastwirtschaften.

Wer versteigert?
Die Versteigerung wird vom Rechtspfleger durchgeführt, also weder vom Notar noch vom Gerichtsvollzieher, Letzterer versteigert nur "Mobilien", zb. einen Fernsehr. Der Rechtspfleger ist ein besonders ausgebildeter Beamter des gehobenen Dienstes, welcher Entscheidungen zu treffen hat, welche früher vom Richter getroffen worden sind. Seine Entscheidungen sind also vollgültige "Gerichtsentscheidungen". Wer immer mit einem Anliegen zum Gericht kommt, zb. zum NAchlass- Vormundschafts- oder Registergericht, wird meist als Gesprächspartner einen "Rechtspfleger" haben.

 

 

 

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