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Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die
Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des
Todes einer Person auf eine andere Person übergeht.
Die Problemfelder in diesem Bereich sind vielfältig. Es gibt
Fragen zum Testament, zu den Themen Erbe, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft,
Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfall, Erbfallschulden, Erbfolge,
Erblasser, Erbrecht, Erbschaft, Erbschaftsbesitzer, Erbschaftskauf,
Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit,
Erbvertrag, Erbverzicht, usw.
Dabei handelt es sich gerade beim Erbrecht um ein Gebiet, mit
dem der juristische Laie schlecht vertraut ist, bei dem aber Informationsmangel
zu teuren Fehlentscheidungen führen kann.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema
lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt
innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge,
Schriftverkehr oder ähnliches bereit.
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Der BGH hat mit Urteil vom 26. September 2002 den Betrieb von
Anwaltshotlines zugelassen, unter anderem weil ein Bedarf der
Bevölkerung an spontaner telefonischer Beratung über
Rechtsfragen des Alltags nicht zu verkennen sei.
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