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Patientenverfügung |
Die Angabe von einer Willenserklärung geschieht im günstigen Fall
in gesunden Tagen und bei vollem Bewustsein.
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In der Patientenverfügung, auch als Patiententestament
betitelt, kann man sich zu seinen Wünschen hinsichtlich medizinischer
Behandlung (oder auch Nichtbehandlung) oder auch Behandlungsbegrenzung
im Falle einer eventuellen aussichtlosen Erkrankung, insbesondere
in der letzten Lebensphase, äußern. Durch eine Patientenverfügung
hat der Arzt die Möglichkeit, den mutmaßlichen Willen
des Patienten zu ermitteln, wenn ein Patient nicht mehr zu einer
Willensbildung fähig ist und sich nicht mehr äußern
kann. |
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