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| Wohnungsbesichtigung
durch den Vermieter |
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In seiner Wohnung hat jeder sein Hausrecht.
Auch wenn er nicht Inhaber, sondern Mieter ist. Deswegen ist er
nicht verpflichtet, Besucher herein zu lassen. Ausdrücklich
sichert der Artikel 13 des Grundgesetzes diese Unverletzlichkeit
der Privatsphäre.
Mitunter glauben Vermieter, sie können sich über das
Hausrecht des Mieters darüber hinwegsetzen. Insbesondere dann,
wenn eine Modernisierung, Weitervermietung oder Zwangsversteigerung
der Immobilie ansteht. Die behauptung eines Vermieters, er habe
uneingeschränktes Besuchsrecht, ist nicht haltbar selbst wenn
es so im Mietvertrag steht, stellt der Mieterschutzbund
Berlin klar. Derartige Klauseln seien laut § 307 des BGB unwirksam,
weil Sie gegen das Grundgesetz verstoßen. |
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