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Genehmigung für die Wärmepumpe

Bei Planung und Installation von Wärmepumpen sind in Deutschland die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die wasserrechtlichen Regelungen bzw. die Wassergesetze der Länder zu beachten. Die Erschließung der Wärmequelle Erdreich und Grundwasser ist anzeigepflichtig bzw. bedarf einer Genehmigung. Weitere Informationen zu den Installationsvoraussetungen geben die einzelnen Fachinstallationsbetriebe.

Werden Erdwärmesonden oder Energiekörbe eingesetzt, kann je nach Bundesland und Bodenbeschaffenheit ein Genehmigungsverfahren erforderlich sein. Außer in Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von Erdwärmesonden grundsätzlich überall erlaubt. Dienen Erdwärmekollektoren als Wärmequelle, genügt meist eine Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

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