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Genehmigung für die Wärmepumpe |
Bei Planung und Installation von Wärmepumpen
sind in Deutschland die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) und die wasserrechtlichen Regelungen bzw. die Wassergesetze
der Länder zu beachten. Die Erschließung der Wärmequelle
Erdreich und Grundwasser ist anzeigepflichtig bzw. bedarf einer
Genehmigung. Weitere Informationen zu den Installationsvoraussetungen
geben die einzelnen Fachinstallationsbetriebe.
Werden Erdwärmesonden oder Energiekörbe eingesetzt,
kann je nach Bundesland und Bodenbeschaffenheit ein Genehmigungsverfahren
erforderlich sein. Außer in Wasserschutzgebieten ist der Einsatz
von Erdwärmesonden grundsätzlich überall erlaubt.
Dienen Erdwärmekollektoren als Wärmequelle, genügt
meist eine Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
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