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| Immobilien
> Zwangsversteigerung |
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Ersteigern Sie sich Ihren Traum in der Zwangsversteigerung |
Die Zwangsversteigerung gewinnt an Popularität
Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häuser
und Eigentumswohnungen hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht.
Mieter wären von dieser Eigentümerproblematik unmittelbar
nicht betroffen, würde nicht das Zwangsversteigerungsgesetz
(ZVG) im § 57 a dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht
einräumen. Die Vorschrift lautet: "Der Ersteher ist berechtigt,
das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen
Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn
sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig
ist." Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate und daraus
ergibt sich, dass beispielsweise eine im Dezember erworbene Wohnung
bis zum 04. Januar per 31. März gekündigt werden kann.
Allerdings muss der Ersteher ein berechtigtes Interesse in seinem
Kündigungsschreiben angeben und nachweisen können (BGH
WM 82, 178). Wird der erste Termin nicht wahrgenommen, so ist das
außerordentliche Kündigungsrecht erloschen. |
Das Wichtigste in aller Kürze: |
Wo werden Immobilien versteigert?
Immobilienversteigerungen erfolgen beim Amtsgericht, und zwar grundsätzlich
beim Amtsgericht in dessen Grundbuchbezirk die Immobilie eingetragen
ist. (§1 ZVG). Ausnahmsweise kann aber bestimmt sein, dass
ein Amtsgericht für mehrere Amtsgerichte die Versteigerung
durchführt. Die Versteigerung selbst erfolgt meist im Sitzungssaal
des Gerichts, ausnahmsweise aber-besonders in Dörfern- in Gemeinderäumen
oder Gastwirtschaften. |
Wer versteigert? |
Die Versteigerung wird vom Rechtspfleger
durchgeführt, also weder vom Notar noch vom Gerichtsvollzieher,
Letzterer versteigert nur "Mobilien", zB. einen Fernsehr.
Der Rechtspfleger ist ein besonders ausgebildeter Beamter des gehobenen
Dienstes, welcher Entscheidungen zu treffen hat, welche früher
vom Richter getroffen worden sind. Seine Entscheidungen sind also
vollgültige "Gerichtsentscheidungen". Wer immer mit
einem Anliegen zum Gericht kommt, zB. zum Nachlass- Vormundschafts-
oder Registergericht, wird meist als Gesprächspartner einen
"Rechtspfleger" haben. |
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