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Zwangsversteigerung
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Die Zwangsversteigerung

Was wird versteigert?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält hier eine eiserne Regel, wonach der Eigentümer eines Grundstücks auch immer der Eigentümer des darauf errichteten Hauses sein muss. Wer also ein Grundstück ersteigert, erhält auch noch das Eigentum an dem Gebäude, welches auf dem Grundstück steht. Die Gerichte versteigern also keine "Häuser" oä. sondern die Grundstücke auf welchen die Häuser nun stehen können. Aus diesem Grunde wird bei der Versteigerung auch immer nur vom Grundstück als Kaufsgegenstand geredet. Neben Häusern werden natürlich auch unbebaute Grundstücke zb. Bauplätze, Äcker, Gärten usw. versteigert.
Es gibt eine Besonderheit
Schon bald nach der Jahrhundertwende hat die sog. "eiserne Regel" zu ersten Problemen geführt, da es nicht genügend Bauplätze gab und deren Eigentümer auch nicht verkaufen wollten. Also musste sich der Gesetzgeber was einfallen lassen. So wurde das Erbbaurecht eingeführt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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