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| Immobilien
> Zwangsversteigerung
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Die Zwangsversteigerung |
Was wird versteigert? |
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält
hier eine eiserne Regel, wonach der Eigentümer eines Grundstücks
auch immer der Eigentümer des darauf errichteten Hauses sein
muss. Wer also ein Grundstück ersteigert, erhält auch
noch das Eigentum an dem Gebäude, welches auf dem Grundstück
steht. Die Gerichte versteigern also keine "Häuser"
oä. sondern die Grundstücke auf welchen die Häuser
nun stehen können. Aus diesem Grunde wird bei der Versteigerung
auch immer nur vom Grundstück als Kaufsgegenstand geredet.
Neben Häusern werden natürlich auch unbebaute Grundstücke
zb. Bauplätze, Äcker, Gärten usw. versteigert. |
Es gibt eine Besonderheit |
Schon bald nach der Jahrhundertwende
hat die sog. "eiserne Regel" zu ersten Problemen geführt,
da es nicht genügend Bauplätze gab und deren Eigentümer
auch nicht verkaufen wollten. Also musste sich der Gesetzgeber was
einfallen lassen. So wurde das Erbbaurecht
eingeführt. |
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