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Zwangsversteigerung
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Immobilien > Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung

Wann wird versteigert?
Die Gerichte veröffentlichen ihre Termine in den Zeitungen (siehe §39ZVG) Aber den Interessenten ist damit nicht wirklich geholfen, denn in welcher Zeitung die Veröffentlichung erfolgen muss ist landesrechtlich geregelt, also von Bundesland zu Bundesland verschieden. Oft erfolgt sie in einem einschlägigem Amtsblatt, welches fast niemand liest. Meistens veröffentlichen die Gerichte dann ihre Termine doch "freiwillig" (§40 Abs. 2 ZVG) in der Tageszeitung. Aber auch das ist meistens nicht alzu hilfreich. Denn die freiwillige Veröffentlichung erfolgt dann meist recht kurzfristig und so bleibt nicht genügend Zeit sich auf den Termin vorzubereiten. Ausserdem sind die Texte in den Anzeigen recht unverständlich vormuliert. Die allerbeste Information bietet ihnen die Gerichtstafel (§40 Abs. 1 ZVG) hier wird sehr frühzeitig auf die Termine aufmerksam gemacht, oder benutzen Sie unseren online Versteigerungskalender.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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