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Die Zwangsversteigerung |
Wann wird versteigert? |
Die Gerichte veröffentlichen ihre Termine in
den Zeitungen (siehe §39ZVG) Aber den Interessenten ist damit
nicht wirklich geholfen, denn in welcher Zeitung die Veröffentlichung
erfolgen muss ist landesrechtlich geregelt, also von Bundesland
zu Bundesland verschieden. Oft erfolgt sie in einem einschlägigem
Amtsblatt, welches fast niemand liest. Meistens veröffentlichen
die Gerichte dann ihre Termine doch "freiwillig" (§40
Abs. 2 ZVG) in der Tageszeitung. Aber auch das ist meistens nicht
alzu hilfreich. Denn die freiwillige Veröffentlichung erfolgt
dann meist recht kurzfristig und so bleibt nicht genügend Zeit
sich auf den Termin vorzubereiten. Ausserdem sind die Texte in den
Anzeigen recht unverständlich vormuliert. Die allerbeste Information
bietet ihnen die Gerichtstafel (§40 Abs. 1 ZVG) hier wird sehr
frühzeitig auf die Termine aufmerksam gemacht, oder benutzen
Sie unseren online Versteigerungskalender.
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